Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Hinweise für Pforzheim
Beschreibung
Hinweise für Pforzheim
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.
Wollen Sie auf Reisen in und durch
- Staaten der Europäischen Union (EU) oder
- die Staaten Island, Norwegen und die Schweiz
Waffen mitnehmen - beispielsweise zu einem Schießwettbewerb? Dazu benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich. Sie muss in den Feuerwaffenpass eingetragen sein.
Für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.
Tipp: Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Pforzheim (Stadt Pforzheim)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
75158 Pforzheim
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Beachten Sie die individuellen Öffnungszeiten der Ämter) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7231 39 0
E-Mail: info@pforzheim.de
Internet
Sicherheit und Ordnung (Sicherheit und Ordnung)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
75158 Pforzheim
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7231 392546
Telefon Festnetz: +49 7231 391095
Fax: +49 7231 393369
E-Mail: waffenbehoerde@pforzheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Pforzheim
- Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, die Sie mitnehmen wollen (nur bei erlaubnispflichtigen Waffen)
- Lichtbild
Voraussetzungen
Hinweise für Pforzheim
Voraussetzung für die Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist, dass Sie zum Besitz der Waffen berechtigt sind, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Pforzheim
Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Je nach Angebot der Behörde steht Ihnen das Antragsformular auch elektronisch zum Download zur Verfügung.
Kosten
Hinweise für Pforzheim
Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 WaffG): 50,- Euro
Verlängerung der Geltungsdauer des Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 33 Abs. 1 AWaffV): 25,- Euro
Sonstige Eintragungen in den Feuerwaffenpass: 15,- Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Pforzheim
Der Europäische Feuerwaffenpass gilt fünf Jahre lang. Sie können ihn zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg