Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Werbeanlage aufstellen wollen, müssen Sie dafür schriftlich eine Baugenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Werbeanlage aufstellen wollen, müssen Sie dafür schriftlich eine Baugenehmigung beantragen.

    Zu Werbeanlagen zählen beispielsweise Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbung und Schaukästen. Sie sind vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauordnung, Bauverwaltung (Bauordnung, Bauverwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 26

    88299 Leutkirch im Allgäu

    Besucheranschrift

    Spitalgasse 1

    88299 Leutkirch im Allgäu

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0756187157

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    • weitere Bauvorlagen (Ausnahmen hiervon sind möglich):
      • Lageplan: zeichnerischer und schriftlicher Teil
      • Bauzeichnungen
      • Baubeschreibung
      • wenn erforderlich: ein Foto der Umgebung und die Bestätigung der Standsicherheit

    Hinweis: Ist die Gemeinde selbst Baurechtsbehörde, müssen Sie die Bauvorlagen in zweifacher Ausfertigung einreichen. Ansonsten sind die Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Bei elektronischer Einreichung genügt die Übermittlung von Bauantrag und Bauvorlagen in archivfähigem pdf/A-Format.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    • Es handelt sich um eine Werbeanlage, deren Ansichtsfläche größer als 1 Quadratmeter ist und die nicht nur vorübergehend angebracht werden oder sich im Außenbereich befindet.
    • Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Weitere Anforderungen können sich ergeben aus Regelungen

    • des Bauplanungsrechts,
    • des Verkehrsrechts,
    • des Naturschutzrechts
    • des Denkmalrechts

    Nicht genehmigungspflichtig sind Werbeanlagen

    • im Innenbereich bis 1 Quadratmeter Ansichtsfläche,
    • in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten. Höhe: bis zu 10 Meter über der Geländeoberfläche an der Stätte der Leistung. Stätte der Leistung ist der Ort, an dem der Gegenstand, für den geworben wird, hergestellt (Produktionsstätte), angeboten (Verkaufsstätte, Gasthaus), gelagert, verwaltet oder an dem für ihn ein Dienst geleistet wird.
    • im Innenbereich, wenn sie an der Stätte der Leistung oder für zeitlich begrenzte Veranstaltungen vorübergehend angebracht oder aufgestellt werden,
    • im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen oder Abstimmungen, die während der Dauer des Wahlkampfes angebracht oder aufgestellt werden,
    • in Form von Anschlägen,
    • an Baustellen, soweit sie sich auf das Vorhaben beziehen,
    • wie Auslagen und Dekorationen in Schaufenstern und Schaukästen.

    Werbemittel an Verkaufsstellen für Zeitungen und Zeitschriften sind ebenfalls nicht genehmigungspflichtig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

    • § 2 Begriffe
    • § 11 Gestaltung
    • § 53 Bauvorlagen und Bauantrag
    • § 58 Baugenehmigung
    • § 59 Baubeginn
    • § 74 Örtliche Bauvorschriften

    Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

    • § 2 Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Widerspruchsverfahren und Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Für genehmigungspflichtige Werbeanlagen müssen Sie einen Antrag auf Baugenehmigung (Formular) mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der zuständigen Baurechtsbehörde einreichen.

    Das Formular liegt in Ihrer Gemeinde aus. Bei manchen Gemeinden steht es auch zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Kosten

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Bitte verwenden Sie den Digitalen Bauantrag unter Baugenehmigung-online Digitale Baugenehmigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en