Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, bekommen? Dann meldet der Träger der Einrichtung die Geburt direkt beim Standesamt.
Hinweis: Die Eltern und andere Personen, die bei der Geburt dabei waren oder von der Geburt wissen, haben auch das Recht, die Geburt anzuzeigen. Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.
Hinweis: Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt Karlsruhe Stadt (Standesamt Karlsruhe Stadt)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr 24.12.2024 bis 24.12.2024 Heiligabend, ganztags geschlossen 25.12.2024 bis 25.12.2024 1. Weihnachtsfeiertag, ganztags geschlossen 26.12.2024 bis 26.12.2024 2. Weihnachtsfeiertag, ganztags geschlossen 27.12.2024 bis 30.12.2024 Stadtverwaltung geschlossen 31.12.2024 bis 31.12.2024 Silvester, ganztags geschlossen 01.01.2025 bis 01.01.2025 Neujahr, ganztags geschlossen
Kontakt
Internet
Standesamt Grötzingen (Standesamt Grötzingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 133 7614
Internet
Standesamt Neureut (Standesamt Neureut)
Adresse
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0721 7805-0) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags eingeschränkt nach Verfügbarkeit Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 7805 142
Telefon Festnetz: 0721 7805 0
Fax: 0721 7805 150
E-Mail: neureut@karlsruhe.de
Standesamt Durlach (Standesamt Durlach)
Adresse
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0721 133 1932
Telefon Festnetz: 0721 133 1931
Telefon Festnetz: 0721 133 1933
Telefon Festnetz: 0721 133 1934
Telefon Festnetz: 0721 133 2900
E-Mail: standesamt@durlach.karlsruhe.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
- wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
- wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
- Geburtsurkunde der Mutter
- wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
- wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
- beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
- beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
- bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
- bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
- bei ausländischen Eltern: zusätzlich
- Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Voraussetzungen
Hinweise für Karlsruhe
Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, geboren.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 20 Personenstandsgesetz (PStG) (Anzeige durch Einrichtungen)
- § 21 Personenstandsgesetz (PStG) (Eintragung in das Geburtenregister)
- § 33 Personenstandsverordnung (PStV) (Nachweise bei Anzeige der Geburt)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
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keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Karlsruhe
Sie müssen dem Krankenhaus die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlichen Unterlagen aushändigen.
Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.
Fristen
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innerhalb einer Woche nach der Geburt
Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden.
Kosten
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Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.
Sie erhalten einmalig kostenlos drei Geburtsurkunden für die Beantragung des Elterngeldes, des Kindergeldes und des Mutterschaftsgeldes.
Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für religiöse Zwecke, kostet 20,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Karlsruhe
Haben Sie eine Geburtsurkunde verloren oder brauchen Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister? Diese müssen Sie kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg