Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
Hinweise für Baden-Baden
Beschreibung
Hinweise für Baden-Baden
Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, bekommen?
Dann meldet der Träger der Einrichtung die Geburt direkt beim Standesamt.
Hinweis: Die Eltern und andere Personen, die bei der Geburt dabei waren oder von der Geburt wissen, haben auch das Recht, die Geburt anzuzeigen.
Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt (Standesamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (mit Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Servicezeit (ohne Terminvergabe) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Fax: 07221 93-21 68
E-Mail: standesamt@baden-baden.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Baden-Baden
- ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
- wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
- wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
- Geburtsurkunde der Mutter
- wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
- wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
- beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
- beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
- bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
- bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
- bei ausländischen Eltern: zusätzlich
- Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Voraussetzungen
Hinweise für Baden-Baden
Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung geboren, in der Geburtshilfe geleistet wird.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Baden-Baden
- § 20 Personenstandsgesetz (PStG) (Anzeige durch Einrichtungen)
- § 21 Personenstandsgesetz (PStG) (Eintragung in das Geburtenregister)
- § 33 Personenstandsverordnung (PStV) (Nachweise bei Anzeige der Geburt)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Hinweise für Baden-Baden
keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Baden-Baden
Sie müssen dem Krankenhaus die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlichen Unterlagen aushändigen.
Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, wenn die Namen des Kindes schon feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.
Fristen
Hinweise für Baden-Baden
innerhalb einer Woche nach der Geburt
Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden.
Kosten
Hinweise für Baden-Baden
Anzeige und Beurkundung der Geburt = keine Gebühren
Ausstellung einer Zurückstellung einer Geburt = 20 Euro
Namenserklärung/Einwilligung/Zustimmung = 40 Euro
Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden in A4, A5, international, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister) = 20 Euro
Personenstandsurkunden (einmalige Ausstellung von Geburtsurkunden für die Beantragung des Elterngeldes, Kindergeldes und Mutterschaftsgeldes) = keine Gebühren
Übersetzungshilfe zur Personenstandsurkunde = 20 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Baden-Baden
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Haben Sie eine Geburtsurkunde verloren oder brauchen Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister?
Diese müssen Sie kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg