Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer

    Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen

    Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind.

    Beschreibung

    Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind.

    Personen, die als Rückkehrerinnen und Rückkehrer wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Bietigheim (Bürgeramt Bietigheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Löchgauer Straße 22

    74321 Bietigheim-Bissingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 mit Terminvergabe und 13:30 - 16:00 Uhr mit Terminvergabe Di 08:00 - 12:30 mit Terminvergabe und 13:30 - 16:00 Uhr mit Terminvergabe Mi 07:00 - 12:00 Uhr offene Sprechzeiten Do 08:00 - 18:00 Uhr offene Sprechzeiten Fr 08:00 - 12:00 Uhr offene Sprechzeiten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07142 74 379

    Fax: 07142 74 809

    E-Mail: buergeramt@bietigheim-bissingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgeramt Bissingen (Bürgeramt Bissingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    74321 Bietigheim-Bissingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr offene Sprechzeiten Mi 08:00 - 12:00 Uhr offene Sprechzeiten Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07142 74 379

    E-Mail: buergeramt@bietigheim-bissingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • in den meisten Fällen: keine, da Sie in die gleiche Gemeinde zurückkehren
    • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel Nachweise über
      • den Zeitpunkt Ihres Wegzugs oder Ihrer Verlegung des Hauptwohnsitzes aus der Gemeinde sowie
      • Ihr Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt

    Voraussetzungen

    Rückkehrerin oder Rückkehrer sind Sie, wenn Sie

    • noch keine drei Monate Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und Ihr Wahlrecht verloren hatten, weil Sie
      • aus der Gemeinde weggezogen waren oder
      • Ihren Hauptwohnsitz verlegt hatten, und
    • innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückkehren und Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Ablehnung Ihres Antrags können Sie bei der Gemeinde Widerspruch erheben.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Antrag nicht selbst ausfüllen und abgeben können, zum Beispiel wegen einer Behinderung, können sich von einer anderen Person helfen lassen.

    Hinweis: Teilweise stellen die Gemeinden Antragsformulare zur Verfügung, je nach Angebot der Gemeinde auch als Download im Internet.

    Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen.
    Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.

    Fristen

    Sie können den Antrag bis spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en