Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung

    Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bzw. Berichtigung beantragen

    Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
    Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen.
    Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung zu.

    Beschreibung

    Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
    Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen.
    Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung zu.

    Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
    Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung (im Wege einer Berichtigung des Wählerverzeichnisses) beantragen.

    In machen Fällen erfolgt eine Eintragung in das Wählerverzeichnis immer nur, wenn Sie dies beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie unter Sonstiges. Dafür gelten abweichende Regelungen und Fristen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsstelle Büchenau (Verwaltungsstelle Büchenau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Au in den Buchen 81

    76646 Bruchsal

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.buechenau@bruchsal.de

    Fax: 07257/5392

    Telefon Festnetz: 07257/2037

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Helmsheim (Verwaltungsstelle Helmsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurpfalzstraße 58

    76646 Bruchsal

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.helmsheim@bruchsal.de

    Fax: 07251/56139

    Telefon Festnetz: 07251/5124

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Untergrombach (Verwaltungsstelle Untergrombach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 4

    76646 Bruchsal

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.untergrombach@bruchsal.de

    Fax: 07251/79-729

    Telefon Festnetz: 07251/79-721

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Heidelsheim (Verwaltungsstelle Heidelsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Merianstraße 18

    76646 Bruchsal

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.heidelsheim@bruchsal.de

    Fax: 07251/59188

    Telefon Festnetz: 07251/5188

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Oppenheimer-Platz 5

    76646 Bruchsal

    Lieferanschrift

    Otto-Oppenheimer-Platz 5

    76646 Bruchsal

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Bürgerbüro) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr (nur jeden ersten Sa im Monat) 09:00 - 12:00 Uhr (nur jeden dritten Sa im Monat)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7251 79500

    Fax: +49 7251 79611

    E-Mail: buergerbuero@bruchsal.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Obergrombach (Verwaltungsstelle Obergrombach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.obergrombach@bruchsal.de

    Fax: 07251/79-739

    Telefon Festnetz: 07251/79-732

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen

    Voraussetzungen

    • Sie sind nicht im Wählerverzeichnis der für Sie zuständigen Gemeinde eingetragen.
    • Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Kommunalwahl aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen.
    Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um eingetragen zu werden.
    Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.

    Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:

    • Vorname und Name
    • Geburtsdatum
    • genaue Anschrift des Wahlberechtigten oder der Wahlberechtigten
    • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis" oder "Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses"

    Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut.
    Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung.
    Sie können auch einen Wahlschein beantragen.
    Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.

    Fristen

    Sie können den Antrag bis spätestens 16 Tage vor der Wahl stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Rückkehrer oder Rückkehrerin trägt die Gemeinde Sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis ein. Mehr Informationen finden Sie in der Leistung "Eintragung in das Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) als Rückkehrer beantragen".

    Bei einem Umzug werden Sie nicht automatisch in ein anderes Wählerverzeichnis eingetragen. Informationen dazu finden Sie in der Leistung "Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bei Umzug beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de