Exmatrikulation Bescheinigung

    Exmatrikulation - Studium beenden

    Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.

    Beschreibung

    Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.

    Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann sie die Hochschule mit sofortiger Wirkung aussprechen.

    Online-Dienste

    Ansprechpartner

    Für Kreis Böblingen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.

    In den meisten Fällen müssen Sie nachweisen, dass keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Hochschule mehr bestehen. Als Nachweis dienen beispielsweise die Unterschriften der Labor- oder Bibliotheksleitung oder anderer Einrichtungen. Entsprechende Formblätter liegen meist im Studierendensekretariat, Studienbüro oder Prüfungsamt aus oder können auf den Webseiten der Hochschule heruntergeladen werden.

    Voraussetzungen

    Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:

    • Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
    • Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung nicht erbracht.
    • Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
    • Ihr Ausbildungsverhältnis beim Studium an der Dualen Hochschule ist beendet.

    Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation in folgenden Fällen:

    • Sie wechseln den Studienort.
      Die Exmatrikulation der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule.
    • Sie brechen Ihr Studium auf eigenen Wunsch ab.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.

    Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit folgenden Angaben:

    • Grund der Exmatrikulation
    • Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Exmatrikulation

    Fristen

    Die Hochschulen erlassen die erforderlichen Bestimmungen über die Zulassung, die Immatrikulation, die Beurlaubung und die Exmatrikulation einschließlich der Fristen und Ausschlussfristen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en