Mahnbescheid Erteilung

    Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen

    Wenn Sie der Ansicht sind, dass der Mahnbescheid, den Sie vom Amtsgericht erhalten haben, unbegründet ist, können Sie ihm widersprechen.

    Beschreibung

    Wenn Sie der Ansicht sind, dass der Mahnbescheid, den Sie vom Amtsgericht erhalten haben, unbegründet ist, können Sie ihm widersprechen.

    Achtung: Das Amtsgericht prüft vor Erlass des Mahnbescheids nicht den Inhalt oder die Richtigkeit des Zahlungsanspruchs. Prüfen Sie vor einem Widerspruch, ob die gegen Sie erhobene Forderung zu Recht erhoben wurde.

    Sie können den Widerspruch auch auf einen Teil der Forderung beschränken.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Ehingen (Donau) (Amtsgericht Ehingen (Donau))

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1161

    89571 Ehingen (Donau)

    Hausanschrift

    Marktplatz 3

    89584 Ehingen (Donau)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07391/508308

    Fax: 07391/508311

    E-Mail: poststelle@agehingen.justiz.bwl.de

    De-Mail: ag-ehingen@egvp.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Alb-Donau-Kreis (Landratsamt Alb-Donau-Kreis)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 28 20

    89018 Ulm

    Hausanschrift

    Schillerstraße 30

    89077 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0731 1850

    Fax: 0731 619369

    E-Mail: post@alb-donau-kreis.de

    De-Mail: post@alb-donau-kreis.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie sind der Ansicht, dass der Mahnbescheid, den Sie vom Amtsgericht erhalten haben, unbegründet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Zivilprozessordnung (ZPO)

    • § 694 Widerspruch gegen Mahnbescheid

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Den Widerspruch gegen den Mahnbescheid müssen Sie schriftlich an die zuständige Stelle schicken oder dort persönlich abgeben. Dem Mahnbescheid ist ein Formular beigefügt. Es empfiehlt sich, dieses zu verwenden. Der Widerspruch kann auch mündlich gegenüber dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden.

    Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, ist das Mahnverfahren für Sie abgeschlossen.

    Hält der Antragsteller des Mahnbescheides seine Forderung weiterhin für berechtigt, muss er vor Gericht gegen Sie Klage erheben.

    Fristen

    zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheids

    Hinweis: Wenn Sie zu spät widersprechen und Sie auf der Grundlage des Mahnbescheids einen Vollstreckungsbescheid erhalten, wertet die zuständige Stelle Ihren Widerspruch gegen den Mahnbescheid als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid.

    Kosten

    keine

    Hält der Antragsteller des Mahnbescheids seine Forderung weiterhin für berechtigt und erhebt Klage gegen Sie vor Gericht, entstehen Prozesskosten. Über die Kostentragungspflicht entscheidet dann das Gericht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Gerichtliches Mahnverfahren".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de