Einrichtung einer Baustelle vorankündigen

    Sie müssen die Einrichtung einer Baustelle rechtzeitig ankündigen.

    Beschreibung

    Sie müssen die Einrichtung einer Baustelle rechtzeitig ankündigen.

    Die sogenannte Vorankündigung müssen Sie danach auf der Baustelle sichtbar und vor Witterungseinflüssen geschützt aushängen. Ihre Lesbarkeit muss während der Dauer der Bauarbeiten erhalten bleiben. Bei erheblichen Änderungen müssen Sie die Vorankündigung aktualisieren. Eine erneute Mitteilung an die Behörde ist nicht erforderlich.

    Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, müssen Sie einen Koordinator beziehungsweise mehrere Koordinatoren bestellen.

    Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig und besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, müssen Sie zusätzlich einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Vorankündigung übermitteln müssen und Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Lörrach (Landratsamt Lörrach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Palmstraße 3

    79539 Lörrach

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7621 410-0

    Fax: +49 7621 410-1299

    E-Mail: mail@loerrach-landkreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bissierstraße 7

    79114 Freiburg i. Br.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/208-0

    Fax: 0761/208-394200

    E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • eventuell: Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

    Voraussetzungen

    • Die Arbeiten dauern voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage und dabei werden mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sein oder
    • der Umfang der Arbeiten wird 500 Personentage voraussichtlich überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen der zuständigen Behörde eine Vorankündigung schicken. Nutzen Sie dafür das im Internet erhältliche Formular.

    Die Vorankündigung muss folgende Angaben enthalten:

    • Ort der Baustelle
    • Name und Anschrift des Bauherren
    • Art des Bauvorhabens
    • Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten
    • Name und Anschrift des Koordinators oder der Koordinatorin
    • voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeit
    • voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle
    • Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden
    • Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte

    Fristen

    spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de