• Flein (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg)

Einrichtung einer Baustelle vorankündigen

Sie müssen die Einrichtung einer Baustelle rechtzeitig ankündigen.

Beschreibung

Sie müssen die Einrichtung einer Baustelle rechtzeitig ankündigen.

Die sogenannte Vorankündigung müssen Sie danach auf der Baustelle sichtbar und vor Witterungseinflüssen geschützt aushängen. Ihre Lesbarkeit muss während der Dauer der Bauarbeiten erhalten bleiben. Bei erheblichen Änderungen müssen Sie die Vorankündigung aktualisieren. Eine erneute Mitteilung an die Behörde ist nicht erforderlich.

Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, müssen Sie einen Koordinator beziehungsweise mehrere Koordinatoren bestellen.

Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig und besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, müssen Sie zusätzlich einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Vorankündigung übermitteln müssen und Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

Adresse

Hausanschrift

Ruppmannstraße 21

70565 Stuttgart

Postfachadresse

Postfach 80 07 09

70507 Stuttgart

Kontakt

Telefon Festnetz: 0711 904-0

Fax: 0711 904-11190

E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

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Sprache: de

Landratsamt Heilbronn (Landratsamt Heilbronn)

Adresse

Hausanschrift

Lerchenstraße 40

74072 Heilbronn

Lieferanschrift

74064 Heilbronn

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Zu diesen Öffnungszeiten können Sie das Landratsamt Heilbronn besuchen. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter und Stellen können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen!) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 07131/994-0

Fax: 07131/994-150

E-Mail: poststelle@landratsamt-heilbronn.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • eventuell: Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Voraussetzungen

  • Die Arbeiten dauern voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage und dabei werden mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sein oder
  • der Umfang der Arbeiten wird 500 Personentage voraussichtlich überschreiten.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen der zuständigen Behörde eine Vorankündigung schicken. Nutzen Sie dafür das im Internet erhältliche Formular.

Die Vorankündigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Ort der Baustelle
  • Name und Anschrift des Bauherren
  • Art des Bauvorhabens
  • Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten
  • Name und Anschrift des Koordinators oder der Koordinatorin
  • voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeit
  • voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle
  • Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden
  • Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte

Fristen

spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de