Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Vorübergehendes Haltverbot einrichten

    Hinweise für Ulm

    Für die Dauer Ihrer Maßnahme können Sie ein Haltverbot beantragen. Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige verkehrsrechtliche Anordnung keine Parkplätze eigenmächtig reservieren. Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Beschreibung

    Hinweise für Ulm

    Für die Dauer Ihrer Maßnahme können Sie ein Haltverbot beantragen. Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige verkehrsrechtliche Anordnung keine Parkplätze eigenmächtig reservieren. Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrsplanung - Verkehrsordnung (Verkehrsplanung - Verkehrsordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchner Straße 2

    89073 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ulm

    Antrag, Qualifikationsnachweis nach MVAS 99

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ulm

    Beim Antragsteller handelt es sich um einen Unternehmer. Die verantwortliche Person muss einen Qualifikationsnachweis nach dem Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ulm

    Bei ablehnender Entscheidung Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ulm

    Die Einrichtung eines Haltverbots können Sie schriftlich bei der Stadt Ulm, Abteilung Verkehrsplanung, Münchner Straße 2, 89073 Ulm beantragen.

    Die Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen für den angeordneten Gültigkeitszeitraum muss selbst organisiert/in Auftrag gegeben werden.

    Die Verkehrsrechtliche Anordnung für ein Haltverbot beinhaltet nicht die Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen.

    Fristen

    Hinweise für Ulm

    Der Antrag muss i.d.R. mind. zwei Wochen vor Beginn bei der Stadt Ulm, Abteilung Verkehrsplanung, Münchner Straße 2, 89073 Ulm eingegangen sein. Die Bearbeitungsfrist beginnt erst mit dem Tag der vollständigen Zustellung aller notwendigen Unterlagen.

    Kosten

    Hinweise für Ulm

    • bis 2 Tage (auch mehrere Standorte) 29,00 €
    • 3 bis 14 Tage 39,00 €
    • bis 1 Monat 49,00 €
    • darüber hinaus pro angefangener Monat zzgl. 10,00 €
    • Änderung des Gültigkeitszeitraums 29,00€
    • Verlängerung (Gebührenhöhe richtet sich nach Antragsdauer)

    Aufschlag: kurzfristige Beantragung eines Haltverbots (Stichtag letztmögliches Ausstellungsdatum):

    • innerhalb von 4-9 Arbeitstagen zzgl. 29,00 €
    • innerhalb von 1-3 Arbeitstagen zzgl. 44,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ulm

    Stehen im angeordneten Gültigkeitszeitraum trotz rechtzeitig aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotszone und behindern die Maßnahme, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en