Vorübergehendes Haltverbot einrichten
Hinweise für Ulm
Beschreibung
Hinweise für Ulm
Für die Dauer Ihrer Maßnahme können Sie ein Haltverbot beantragen. Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige verkehrsrechtliche Anordnung keine Parkplätze eigenmächtig reservieren. Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verkehrsplanung - Verkehrsordnung (Verkehrsplanung - Verkehrsordnung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: baustellen@ulm.de
Fax: +49 731 161 6704
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ulm
Antrag, Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
Voraussetzungen
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Beim Antragsteller handelt es sich um einen Unternehmer. Die verantwortliche Person muss einen Qualifikationsnachweis nach dem Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Bei ablehnender Entscheidung Widerspruch
Verfahrensablauf
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Die Einrichtung eines Haltverbots können Sie schriftlich bei der Stadt Ulm, Abteilung Verkehrsplanung, Münchner Straße 2, 89073 Ulm beantragen.
Die Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen für den angeordneten Gültigkeitszeitraum muss selbst organisiert/in Auftrag gegeben werden.
Die Verkehrsrechtliche Anordnung für ein Haltverbot beinhaltet nicht die Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen.
Fristen
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Der Antrag muss i.d.R. mind. zwei Wochen vor Beginn bei der Stadt Ulm, Abteilung Verkehrsplanung, Münchner Straße 2, 89073 Ulm eingegangen sein. Die Bearbeitungsfrist beginnt erst mit dem Tag der vollständigen Zustellung aller notwendigen Unterlagen.
Kosten
Hinweise für Ulm
- bis 2 Tage (auch mehrere Standorte) 29,00 €
- 3 bis 14 Tage 39,00 €
- bis 1 Monat 49,00 €
- darüber hinaus pro angefangener Monat zzgl. 10,00 €
- Änderung des Gültigkeitszeitraums 29,00€
- Verlängerung (Gebührenhöhe richtet sich nach Antragsdauer)
Aufschlag: kurzfristige Beantragung eines Haltverbots (Stichtag letztmögliches Ausstellungsdatum):
- innerhalb von 4-9 Arbeitstagen zzgl. 29,00 €
- innerhalb von 1-3 Arbeitstagen zzgl. 44,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ulm
Stehen im angeordneten Gültigkeitszeitraum trotz rechtzeitig aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotszone und behindern die Maßnahme, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg