Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Haltverbotzone für Umzug einrichten

    Hinweise für Karlsruhe

    Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie ein mobiles Haltverbot beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie ein mobiles Haltverbot beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

    Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.

    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Haltverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Friedrich-Straße 10

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133-1586

    E-Mail: stadt@karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhäuserstraße 22

    76135 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3259

    E-Mail: strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie ziehen um.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    .

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Genehmigung
    Für die Aufstellung von Haltverbotsschildern bei einem Umzug benötigen Sie eine Genehmigung der Straßenverkehrsstelle. Für Haltverbote in einem Zeitraum von bis zu drei Tagen ist diese Genehmigung gebührenfrei.

    Die Einrichtung einer Haltverbotszone können Sie unter der Behördennummer 115 telefonisch beantragen (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, aus dem Mobil- und Festnetz).

    Auch eine schriftliche, formlose Beantragung bei der Straßenverkehrsstelle ist möglich.

    Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Telefonnummer
    • Zweck des Haltverbots (Durchführung eines Umzugs)
    • Datum, an dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
    • Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
    • Bereich, in dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
      Machen Sie möglichst genaue Angaben (zum Beispiel Straße und Hausnummer) und fügen Sie eventuell eine Skizze bei.
    • Länge des Haltverbots (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)

    Die Straßenverkehrsstelle erteilt Ihnen nach Antragstellung und Prüfung eine verkehrsrechtliche Anordnung oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Diese enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen und welche Beschilderung aufzustellen ist.
    Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

    Haltverbotsschilder ausleihen

    • Beschil­de­rung erhal­ten ­Sie bei Fachfirmen für Verkehrs­si­che­rung (Bran­chen­ver­zeich­nis o­der Internet).
    • Haltverbotsschilder für private Umzüge können beim Tiefbauamt Karlsruhe, Abteilung Verkehrsausstattung - gegen Gebühr - entliehen werden.

    • Hinweis:
      Umzugsunternehmen übernehmen meistens die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Haltverbotschilder.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Haltverbotschilder müssen mindestens 96 Stunden (vier Tage) vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    Leihgebühren für Haltverbotsschilder:
    Haltverbotsschilder für private Umzüge können beim Tiefbauamt Karlsruhe, Verkehrsausstattung – gegen Gebühr – ausgeliehen werden.
    Die Leihgebühr für Haltverbotsschilder beträgt 30 Euro pro angefangene Woche (15 Euro je Schild) und kann kontaktlos per Karte oder Smartphone bezahlt werden.
    (Ab 01.01.2024 beträgt die Leihgebühr 34 Euro pro angefangene Woche (17 Euro je Schild).

    Die Genehmigung der Straßenverkehrsstelle ist für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge im eingerichteten Haltverbot und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en