Vorübergehendes Haltverbot einrichten
Hinweise für Baden-Baden
Beschreibung
Hinweise für Baden-Baden
Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie ein Haltverbot beantragen. Dieses ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.
Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Haltverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Baden-Baden
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Baden-Baden
Sie ziehen um
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Bei ablehnender Entscheidung Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Baden-Baden
Die Einrichtung eines Haltverbots können Sie persönlich oder schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle beantragen.
Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname
- neue und alte Adresse
- Telefonnummer
- Zweck des Haltverbots (Durchführung eines Umzugs)
- Datum, an dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
- Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
- Bereich, in dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
Machen Sie möglichst genaue Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und fügen Sie eventuell eine Skizze bei. - Länge des Haltverbots (dieses richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
Für die kurzfristige Einrichtung eines Haltverbots ist eine entsprechende Beschilderung notwendig. Diese kann nur vom zuständigen Straßenbaulastträger (Bauhof bzw. Straßenmeisterei) oder einer geeigneten beauftragten Fachfirma (z. B. Umzugsunternehmen) vorgenommen werden. Die Fachfirma muss auf Anforderung die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Fristen
Hinweise für Baden-Baden
Die Haltverbotschilder müssen mindestens 72 Stunden (drei Tage) vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.
Kosten
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- 39 Euro pro Woche
- zusätzlich Kosten für Schilder
Hinweise (Besonderheiten)
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Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotzone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg