Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Vorübergehendes Haltverbot einrichten

    Hinweise für Baden-Baden

    Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie ein Haltverbot beantragen. Dieses ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

    Beschreibung

    Hinweise für Baden-Baden

    Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie ein Haltverbot beantragen. Dieses ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

    Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.

    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Haltverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Baden-Baden (Stadt Baden-Baden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    76530 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (mit Terminvergabe) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221/93-0

    Fax: 07221/93-2045

    E-Mail: info@baden-baden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verkehrliches Baustellenmanagement (Verkehrliches Baustellenmanagement)

    Adresse

    Hausanschrift

    Briegelackerstraße 21

    76532 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (nur mit Terminvereinbarung; bitte beachten Sie die individuellen Öffnungszeiten der jeweiligen Abteilung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 93-18 75 9

    Fax: 07221 93-18 40

    E-Mail: baustellen@baden-baden.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baden-Baden

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baden-Baden

    Sie ziehen um

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Baden-Baden

    Bei ablehnender Entscheidung Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baden-Baden

    Die Einrichtung eines Haltverbots können Sie persönlich oder schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Telefonnummer
    • Zweck des Haltverbots (Durchführung eines Umzugs)
    • Datum, an dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
    • Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
    • Bereich, in dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
      Machen Sie möglichst genaue Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und fügen Sie eventuell eine Skizze bei.
    • Länge des Haltverbots (dieses richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)

    Für die kurzfristige Einrichtung eines Haltverbots ist eine entsprechende Beschilderung notwendig. Diese kann nur vom zuständigen Straßenbaulastträger (Bauhof bzw. Straßenmeisterei) oder einer geeigneten beauftragten Fachfirma (z. B. Umzugsunternehmen) vorgenommen werden. Die Fachfirma muss auf Anforderung die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Fristen

    Hinweise für Baden-Baden

    Die Haltverbotschilder müssen mindestens 72 Stunden (drei Tage) vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.

    Kosten

    Hinweise für Baden-Baden

    • 39 Euro pro Woche
    • zusätzlich Kosten für Schilder

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baden-Baden

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotzone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en