Halteverbotszone einrichten
Hinweise für Ludwigsburg
Beschreibung
Hinweise für Ludwigsburg
Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone (amtlich: Haltverbotzone) beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.
Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Straßenverkehr (Straßenverkehr)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Ludwigsburg (Stadt Ludwigsburg)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Rathausinfo) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ludwigsburg
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Ludwigsburg
Sie ziehen um.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ludwigsburg
Rechtsbehelf
Bei ablehnender Entscheidung Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Ludwigsburg
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie schriftlich formlos oder per Mail an strassenverkehr@ludwigsburg.de beantragen.
Fristen
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Sie müssen die Halteverbotsschilder vier Werktage vor dem Umzugstermin aufstellen. Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn zu stellen. Spätere Anträge können nicht bearbeitet werden.
Kosten
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je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich
Hinweis: Die genaue Höhe richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Landratsamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ludwigsburg
Stehen am Umzugstag trotz fristgerecht korrekt aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg