Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Halteverbotszone einrichten

    Hinweise für Ludwigsburg

    Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone (amtlich: Haltverbotzone) beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone (amtlich: Haltverbotzone) beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

    Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.

    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr (Straßenverkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 9

    71638 Ludwigsburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-2274

    Fax: 07141 910-2751

    E-Mail: strassenverkehr@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie ziehen um.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei ablehnender Entscheidung Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie schriftlich formlos oder per Mail an strassenverkehr@ludwigsburg.de beantragen.

     

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie müssen die Halteverbotsschilder vier Werktage vor dem Umzugstermin aufstellen. Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn zu stellen. Spätere Anträge können nicht bearbeitet werden.

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich

    Hinweis: Die genaue Höhe richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Landratsamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Stehen am Umzugstag trotz fristgerecht korrekt aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en