Bebauungsplan Auskunft

    Bebauungsplan einsehen

    Hinweise für Überlingen

    Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

    Beschreibung

    Hinweise für Überlingen

    Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

    • zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
    • zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
    • zur zulässigen Dachform.

    Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.

    In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.

    Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Überlingen (Stadt Überlingen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 18 63

    88662 Überlingen

    Hausanschrift

    Münsterstraße 15-17

    88662 Überlingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07551 / 99-0 oder 115 ( Ihre Behördenrufnummer )

    Fax: 07551 / 99-1411

    E-Mail: rathaus@ueberlingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadtplanung und Klimaschutz (Stadtplanung und Klimaschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 4

    88662 Überlingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Überlingen

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Überlingen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Überlingen

    Sie können den Bebauungsplan bei der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet, einsehen. Sie sollten Angaben zu dem betroffenen Grundstück mitbringen, z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer.

    Die vorhandenen Bebauungspläne der Stadt Überlingen finden Sie unter dem Link https://www.ueberlingen.de/startseite/bauen+_+wohnen/bebauungsplaene.html

    Die Pläne können abhängig vom Ausgabeverfahren unmaßstäblich sein.

    Verbindlichkeit haben nur die Originalpläne, welche Sie beim Sachgebiet Baurecht, Bahnhofstraße 4, 88662 Überlingen zu den üblichen Öffnungszeiten einsehen können.

    Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Stadtplanung gerne zur Verfügung. Telefon 07551 99-1327.

    Daneben haben Sie die Möglichkeit, auch über das länderübergreifende UVP-Portal in bestimmte Bebauungspläne Einsicht zu nehmen.

    Die Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, die für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Planentwürfe im Aufstellungsverfahren über dieses Portal zugänglich zu machen. Viele Gemeinden haben über das Portal zudem ihre schon geltenden Bebauungspläne zugänglich gemacht.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Überlingen

    keine

    Hinweis: Sie können den gesamten Bebauungsplan oder Ausschnitte daraus kopieren lassen. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de