Bebauungsplan einsehen
Hinweise für Überlingen
Beschreibung
Hinweise für Überlingen
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
- zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
- zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
- zur zulässigen Dachform.
Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.
In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.
Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.
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Ansprechpartner
Stadt Überlingen (Stadt Überlingen)
Adresse
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88662 Überlingen
Hausanschrift
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07551 / 99-0 oder 115 ( Ihre Behördenrufnummer )
Fax: 07551 / 99-1411
E-Mail: rathaus@ueberlingen.de
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erforderliche Unterlagen
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keine
Voraussetzungen
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keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Hinweise für Überlingen
Sie können den Bebauungsplan bei der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet, einsehen. Sie sollten Angaben zu dem betroffenen Grundstück mitbringen, z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer.
Die vorhandenen Bebauungspläne der Stadt Überlingen finden Sie unter dem Link https://www.ueberlingen.de/startseite/bauen+_+wohnen/bebauungsplaene.html
Die Pläne können abhängig vom Ausgabeverfahren unmaßstäblich sein.
Verbindlichkeit haben nur die Originalpläne, welche Sie beim Sachgebiet Baurecht, Bahnhofstraße 4, 88662 Überlingen zu den üblichen Öffnungszeiten einsehen können.
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Stadtplanung gerne zur Verfügung. Telefon 07551 99-1327.
Daneben haben Sie die Möglichkeit, auch über das länderübergreifende UVP-Portal in bestimmte Bebauungspläne Einsicht zu nehmen.
Die Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, die für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Planentwürfe im Aufstellungsverfahren über dieses Portal zugänglich zu machen. Viele Gemeinden haben über das Portal zudem ihre schon geltenden Bebauungspläne zugänglich gemacht.
Fristen
keine
Kosten
Hinweise für Überlingen
keine
Hinweis: Sie können den gesamten Bebauungsplan oder Ausschnitte daraus kopieren lassen. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg