Bebauungsplan Auskunft

    Bebauungsplan - Einsicht nehmen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

    Beschreibung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

    • zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
    • zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
    • zur zulässigen Dachform.

    Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.

    In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.

    Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.

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    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Ettenkirch (Ortsverwaltung Ettenkirch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ettenkircher Straße 21

    88048 Friedrichshafen

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    Telefon Festnetz: +49 7546 92450

    E-Mail: ortsverwaltung.ettenkirch@friedrichshafen.de

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    Ortsverwaltung Kluftern (Ortsverwaltung Kluftern)

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    Gangolfstraße 2

    88048 Friedrichshafen

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    Telefon Festnetz: +49 7544 95900-0

    E-Mail: ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de

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    Ortsverwaltung Ailingen (Ortsverwaltung Ailingen)

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    Hausanschrift

    Hauptstraße 2

    88048 Friedrichshafen

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    Telefon Festnetz: +49 7541 507-0

    E-Mail: info@ailingen.de

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    Abteilung Stadtplanung (Abteilung Stadtplanung)

    Adresse

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    Charlottenstraße 12

    88045 Friedrichshafen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203-4601

    E-Mail: stadtplanung@friedrichshafen.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Friedrichshafen

    Sie können den Bebauungsplan bei der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet, einsehen. Gern senden wir Ihnen die Dateien auch per E-Mail zu. Sie sollten Angaben zu dem betroffenen Grundstück mitbringen, z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer.

    Im Geodatenportal der Stadt Friedrichshafen können Bebauungspläne außerdem online abgerufen werden. Das Geodatenportal dient als erste Anlaufstelle und öffentlich zugängliche Informationsquelle. Dieser Service ersetzt jedoch nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan gibt im Sinne des BauGB die gültige Rechtslage wieder.

    Geodatenportal Friedrichshafen

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine

    Hinweis: Sie können den gesamten Bebauungsplan oder Ausschnitte daraus kopieren lassen. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de