Bebauungsplan Auskunft

    Bebauungsplan einsehen

    Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

    Beschreibung

    Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

    • zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
    • zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
    • zur zulässigen Bauweise und den überbaubaren Grundstücksflächen.

    Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.

    In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.

    Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohenstein (Gemeinde Hohenstein)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Im Dorf 14

    72531 Hohenstein

    Hausanschrift

    Im Dorf 14

    72531 Hohenstein

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@gemeinde-hohenstein.de

    Fax: 07387/9870-29

    Telefon Festnetz: 07387/9870-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Baugesetzbuch (BauGB)

    • § 10 Absatz 3 Satz 2 BauGB Einsicht in den Bebauungsplan
    • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
    • § 10a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Sie können den Bebauungsplan bei der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet, einsehen. Sie sollten Angaben zu dem betroffenen Grundstück mitbringen, z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer.

    Daneben haben Sie die Möglichkeit, auch über das länderübergreifende UVP-Portal in bestimmte Bebauungspläne Einsicht zu nehmen. Die Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, die für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Planentwürfe im Aufstellungsverfahren über dieses Portal zugänglich zu machen. Viele Gemeinden haben über das Portal zudem ihre schon geltenden Bebauungspläne zugänglich gemacht.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweis: Sie können den gesamten Bebauungsplan oder Ausschnitte daraus kopieren lassen. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de