Bebauungsplan Auskunft

    Bebauungsplan einsehen

    Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

    Beschreibung

    Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

    • zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
    • zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
    • zur zulässigen Bauweise und den überbaubaren Grundstücksflächen.

    Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.

    In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.

    Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet 1: Baurecht (Sachgebiet 1: Baurecht)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Spitalstraße 4

    73479 Ellwangen (Jagst)

    Hausanschrift

    Spitalstraße 4

    73479 Ellwangen (Jagst)

    Postfachadresse

    Postfach 13 54

    73473 Ellwangen (Jagst)

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 14:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Servicezeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro) Mo 08:00 - 12:00 ohne Vereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr nach Vereinbarung Di 08:00 - 14:00 Uhr nach Vereinbarung Mi 08:00 - 14:00 Uhr nach Vereinbarung Do 08:00 - 12:00 nach Vereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr ohne Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr nach Vereinbarung Sa 10:00 - 12:00 Uhr nach Vereinbarung Servicezeit (Öffnungszeiten Tourist-Information) Mo 09:00 - 17:00 Uhr Di 09:00 - 17:00 Uhr Mi 09:00 - 17:00 Uhr Do 09:00 - 17:00 Uhr Fr 09:00 - 17:00 Uhr Sa 09:00 - 13:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Baubetriebshof) Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Büro Landesgartenschau) Mo 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Baugesetzbuch (BauGB)

    • § 10 Absatz 3 Satz 2 BauGB Einsicht in den Bebauungsplan
    • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
    • § 10a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Sie können den Bebauungsplan bei der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet, einsehen. Sie sollten Angaben zu dem betroffenen Grundstück mitbringen, z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer.

    Daneben haben Sie die Möglichkeit, auch über das länderübergreifende UVP-Portal in bestimmte Bebauungspläne Einsicht zu nehmen. Die Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, die für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Planentwürfe im Aufstellungsverfahren über dieses Portal zugänglich zu machen. Viele Gemeinden haben über das Portal zudem ihre schon geltenden Bebauungspläne zugänglich gemacht.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweis: Sie können den gesamten Bebauungsplan oder Ausschnitte daraus kopieren lassen. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de