Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.

    Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.

    Tipps zur Wohnungssuche in Friedrichshafen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Friedrichshafen (Stadt Friedrichshafen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 0

    E-Mail: stadtverwaltung@friedrichshafen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Je nach Einzelfall unterschiedlich, vor allem:

    • Personalausweis
    • Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, z. B.
      • Gehaltsabrechnung(en) einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen
      • letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung
      • bei Selbständigen: letzte Einnahmen-Überschussrechnung
    • Checkliste/ Übersicht der einzureichenden Unterlagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friedrichshafen

    • Sie sind wohnungssuchend.
    • Sie und Ihre Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze nicht.

    Das Jahreseinkommen wird für jede zum Haushalt gehörende Person gesondert berechnet.

    Zum Jahreseinkommen gehören, egal ob diese Einkünfte zu versteuern oder steuerfrei sind:

    • bei nicht selbständiger Arbeit der Bruttojahresverdienst abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
    • bei selbständiger Tätigkeit, auch in der Land- und Forstwirtschaft oder in einem Gewerbebetrieb, der steuerlich anerkannte Gewinn
    • bei Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen der Überschuss der Einnahmen über die steuerlich anerkannten Werbungskosten
    • Bezüge aus Renten und Pensionen abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
    • steuerfreie Einkünfte z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld, Eingliederungshilfe und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts .des Sozialgesetzbuchs, Zweites Buch („Hartz IV")

    Bei Alleinerziehenden ist das Jahreseinkommen um den steuerlichen Entlastungsbetrag zu mindern, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht.

    Achtung: Im Fall gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen, sind Trennungs- oder Scheidungsunterhalt, sowie Kindesunterhalt:

    • beim Unterhaltsempfänger als Einkommen jeweils in voller Höhe
    • beim Unterhaltspflichtigen der Kindesunterhalt bis zu 3000 € jährlich je Kind und der Trennungs- oder Scheidungsunterhalt bis zu 6000 € jährlich

    zu berücksichtigen.

    Für das Gesamteinkommen des Haushalts werden die Jahreseinkommen der einzelnen Haushaltsangehörigen zusammengerechnet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Friedrichshafen

    Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

    Um einen Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Friedrichshafen zu beantragen, verwenden Sie bitte das vorgeschriebene Formular, dass auf der Website der Stadt Friedrichshafen heruntergeladen werden kann.

    Tipp: Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen reichen Sie den Antrag per E-Mail ein.

    Bitte beachten Sie auch online eingereichte Anträge müssen unterschrieben sein.

    Wohnungssuchend melden
    Mit dem Wohnberechtigungsschein können Sie sich bei der Abteilung Wohnungswesen der Stadt Friedrichshafen und bei folgenden Institutionen wohnungssuchend melden:

    Wenn Sie bei der Stadt Friedrichshafen als wohnungssuchend vorgemerkt sind, bitten wir Sie, sich alle zwei Monate bei uns zu melden, um die Aktualität Ihrer Wohnungssuche zu bestätigen.

    Aus der Kartei der Wohnungssuchenden werden Sie gelöscht, wenn

    • Sie sich länger als sechs Monate nicht mehr bei uns gemeldet haben. In diesem Fall gehen wir davon aus, dass Sie bereits mit Wohnraum versorgt sind, oder der Grund der Wohnungssuche weggefallen ist. Sollten Sie vergessen haben sich regelmäßig zu melden, können wir Sie wieder als suchend aufnehmen. Dies führt aber zu einem Abzug bei der Einstufung des Dringlichkeitsschlüssels.
    • Sie drei Wohnungsangebote ohne nachvollziehbaren Grund abgelehnt haben. Die Ablehnung der ersten beiden Wohnungsangebote ohne nachvollziehbaren Grund führen zu einem Abzug bei der Einstufung des Dringlichkeitsschlüssels.

    Fristen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Friedrichshafen

    je nach kommunaler Verwaltungsgebührensatzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friedrichshafen

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en