Wohnberechtigungsschein beantragen
Hinweise für Friedrichshafen
Beschreibung
Hinweise für Friedrichshafen
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.
Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Wohnungsbindung/-förderung: Wohnberechtigungsschein, Häfler WoPro, Betreute Seniorenmietwohnungen (Wohnungsbindung/-förderung: Wohnberechtigungsschein, Häfler WoPro, Betreute Seniorenmietwohnungen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: wohnen@friedrichshafen.de
Telefon Festnetz: +49 7541 203 4257
erforderliche Unterlagen
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Je nach Einzelfall unterschiedlich, vor allem:
- Personalausweis
- Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, z. B.
- Gehaltsabrechnung(en) einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen
- letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung
- bei Selbständigen: letzte Einnahmen-Überschussrechnung
- Checkliste/ Übersicht der einzureichenden Unterlagen
Voraussetzungen
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- Sie sind wohnungssuchend.
- Sie und Ihre Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze nicht.
Das Jahreseinkommen wird für jede zum Haushalt gehörende Person gesondert berechnet.
Zum Jahreseinkommen gehören, egal ob diese Einkünfte zu versteuern oder steuerfrei sind:
- bei nicht selbständiger Arbeit der Bruttojahresverdienst abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
- bei selbständiger Tätigkeit, auch in der Land- und Forstwirtschaft oder in einem Gewerbebetrieb, der steuerlich anerkannte Gewinn
- bei Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen der Überschuss der Einnahmen über die steuerlich anerkannten Werbungskosten
- Bezüge aus Renten und Pensionen abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
- steuerfreie Einkünfte z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld, Eingliederungshilfe und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts .des Sozialgesetzbuchs, Zweites Buch („Hartz IV")
Bei Alleinerziehenden ist das Jahreseinkommen um den steuerlichen Entlastungsbetrag zu mindern, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht.
Achtung: Im Fall gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen, sind Trennungs- oder Scheidungsunterhalt, sowie Kindesunterhalt:
- beim Unterhaltsempfänger als Einkommen jeweils in voller Höhe
- beim Unterhaltspflichtigen der Kindesunterhalt bis zu 3000 € jährlich je Kind und der Trennungs- oder Scheidungsunterhalt bis zu 6000 € jährlich
zu berücksichtigen.
Für das Gesamteinkommen des Haushalts werden die Jahreseinkommen der einzelnen Haushaltsangehörigen zusammengerechnet.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 1 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Anwendungsbereich, Zweck und Zielgruppen)
- § 12 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Einkommen)
- § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Überlassung von Mietwohnraum)
- § 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) (Steuerfreie Einnahmen)
- § 24 b Einkommensteuergesetz (EStG) (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende)
- § 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG) (Kinder, Freibeträge für Kinder)
Rechtsbehelf
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keine
Verfahrensablauf
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Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Um einen Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Friedrichshafen zu beantragen, verwenden Sie bitte das vorgeschriebene Formular, dass auf der Website der Stadt Friedrichshafen heruntergeladen werden kann.
Tipp: Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen reichen Sie den Antrag per E-Mail ein.
Bitte beachten Sie auch online eingereichte Anträge müssen unterschrieben sein.
Wohnungssuchend melden
Mit dem Wohnberechtigungsschein können Sie sich bei der Abteilung Wohnungswesen der Stadt Friedrichshafen und bei folgenden Institutionen wohnungssuchend melden:
- Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis eG
- Vonovia
- Zeppelin Wohlfahrt GmbH
- Städtische Wohnungsbaugesellschaft
- Siedlungswerk Ravensburg
Wenn Sie bei der Stadt Friedrichshafen als wohnungssuchend vorgemerkt sind, bitten wir Sie, sich alle zwei Monate bei uns zu melden, um die Aktualität Ihrer Wohnungssuche zu bestätigen.
Aus der Kartei der Wohnungssuchenden werden Sie gelöscht, wenn
- Sie sich länger als sechs Monate nicht mehr bei uns gemeldet haben. In diesem Fall gehen wir davon aus, dass Sie bereits mit Wohnraum versorgt sind, oder der Grund der Wohnungssuche weggefallen ist. Sollten Sie vergessen haben sich regelmäßig zu melden, können wir Sie wieder als suchend aufnehmen. Dies führt aber zu einem Abzug bei der Einstufung des Dringlichkeitsschlüssels.
- Sie drei Wohnungsangebote ohne nachvollziehbaren Grund abgelehnt haben. Die Ablehnung der ersten beiden Wohnungsangebote ohne nachvollziehbaren Grund führen zu einem Abzug bei der Einstufung des Dringlichkeitsschlüssels.
Fristen
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Keine
Kosten
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je nach kommunaler Verwaltungsgebührensatzung
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg