Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    Den "Allgemeinen Wohnberechtigungsschein" benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie einziehen. Sie erhalten ihn bei Ihrer Gemeinde und können ihn landesweit verwenden. Ihre Haushaltsangehörigen werden von der Wohnberechtigung mit umfasst.

    Beschreibung

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    Den "Allgemeinen Wohnberechtigungsschein" benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie einziehen. Sie erhalten ihn bei Ihrer Gemeinde und können ihn landesweit verwenden. Ihre Haushaltsangehörigen werden von der Wohnberechtigung mit umfasst.

    Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.

    Hinweis: Bis zum 31. Dezember 2007 war die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen bundesrechtlich geregelt. Diese alten Wohnberechtigungsscheine haben ihre Gültigkeit in Baden-Württemberg spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2008 verloren. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt bereits in einer Sozialmietwohnung gewohnt und tun es weiterhin, ändert sich nichts. Sie müssen für diese Wohnung keinen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen. Sie benötigen allerdings einen neuen Wohnberechtigungsschein, wenn Sie in eine andere Sozialmietwohnung umziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Heidenheim (Stadt Heidenheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 15

    89522 Heidenheim an der Brenz

    Postfachadresse

    Postfach 11 46

    89501 Heidenheim an der Brenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321 327-0

    Fax: 07321 327-1011

    E-Mail: rathaus@heidenheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Liegenschaften (Liegenschaften)

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 15

    89522 Heidenheim an der Brenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321 327-1512

    Fax: 07321 323-1512

    E-Mail: liegenschaften@heidenheim.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    je nach Einzelfall unterschiedlich, vor allem:

    • Personalausweis
    • Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, z.B.
      • Gehaltsabrechnung(en) einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen
      • letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung
      • bei Selbständigen: letzte Einnahmen-Überschussrechnung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    Voraussetzungen für den Wohnungsberechtigungsschein sind:

    • Sie sind wohnungssuchend.
    • Sie und Ihre Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze nicht.

    Tipp: Ausführlichere Informationen finden Sie in der vom Wirtschaftsministerium herausgegebenen Broschüre "Der Wohnberechtigungsschein". Diese fasst Wissenswertes zum Wohnberechtigungsschein und den Voraussetzungen seiner Erteilung zusammen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Weitere Informationen, finden Sie in Ihrem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Bitte verwenden Sie das vorgeschriebene Formular. Dieses erhalten Sie bei der Gemeinde. Einige Gemeinden bieten das Antragsformular zum Download an.

    Tipp: Am besten beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich. So können Sie auch direkt klären, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    5,- EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en