Störung der Straßenbeleuchtung
Straßenbeleuchtungsstörung melden
Hinweise aus der Bevölkerung über bestehende Straßenbeleuchtungsstörungen
Beschreibung
Hinweise aus der Bevölkerung über bestehende Straßenbeleuchtungsstörungen
Ansprechpartner
Für Kreis Zollernalbkreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Voraussetzungen
Rechtsbehelf
Nicht notwendig.
Verfahrensablauf
Die Meldung über eine Straßenbeleuchtungsstörung wird von der SWE Netz GmbH bearbeitet. Sie kann über ein Online-Meldeportal oder direkt per Telefon unter der Nummer 07243/101-8230 gemeldet werden. Die SWE Netz GmbH überprüft die Meldung und leitet alles Weitere in die Wege.
Fristen
Keine
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg