Störung der Straßenbeleuchtung

    Straßenbeleuchtungsstörung melden

    Hinweise aus der Bevölkerung über bestehende Straßenbeleuchtungsstörungen

    Beschreibung

    Hinweise aus der Bevölkerung über bestehende Straßenbeleuchtungsstörungen

    Ansprechpartner

    Für Kreis Zollernalbkreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

     

     

     

    Rechtsbehelf

    Nicht notwendig.

    Verfahrensablauf

    Die Meldung über eine Straßenbeleuchtungsstörung wird von der SWE Netz GmbH bearbeitet. Sie kann über ein Online-Meldeportal oder direkt per Telefon unter der Nummer 07243/101-8230 gemeldet werden. Die SWE Netz GmbH überprüft die Meldung und leitet alles Weitere in die Wege.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

     

     

     

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 299)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de