Unrichtige Messungen oder unterfüllte Fertigpackungen - Beschwerde einreichen
Beschreibung
Zweifeln Sie an der Richtigkeit von Messungen oder haben Sie sogar einen Betrugsverdacht?
Das Eichamt geht jeder begründeten Verbraucherbeschwerde nach. Das gilt nicht für anonyme Beschwerden.
Die Eichämter führen auch unangekündigte Fertigpackungskontrollen bei Herstellern, Importeuren und im Handel durch. Dabei werden die Fertigpackungen auf die Anforderungen der Fertigpackungsverordnung hin überprüft. Diese umfassen unter anderem die Ermittlung der durchschnittlichen Füllmenge (Mittelwertforderung) und der zulässigen Abweichungen der Einzelpackungen.
Bei Verstößen gegen die Fertigpackungsverordnung können die Eichämter Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Ansprechpartner
Für Kreis Tübingen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Bei Beschwerden über Fertigpackungen sollten Sie dem Eichamt folgende Informationen liefern:
- Wo haben Sie die Packung erworben?
- Hersteller der Fertigpackung
- Produktname der Fertigpackung
- Nennfüllmengenangabe auf der Fertigpackung
- Mindesthaltbarkeitsdatum und / oder Chargennummer
- Evtl. ein Foto der Fertigpackung auf der die vorgenannten Angabe ersichtlich sind
Voraussetzungen
Sie zweifeln
- an der Richtigkeit von Messungen,
- an der Richtigkeit des Messgerätes oder
- am Inhalt von Fertigpackungen im Handel.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen Bescheide oder Entscheidungen des Regierungspräsidiums Tübingen kann beim zuständigen Verwaltungsgericht (Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen oder Stuttgart) Klage erhoben werden. Die Frist für die Erhebung der Klage beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids oder der Entscheidung. Das Verwaltungsgericht entscheidet dann, ob der Bescheid oder die Entscheidung fehlerhaft ist und geändert oder zurückgenommen werden muss.
Verfahrensablauf
Sie können ihre Beschwerde, Zweifel oder Verdachtsmomente formlos einreichen, d.h. schriftlich, mündlich oder elektronisch. Auf Wunsch können Sie eine Rückmeldung zu ihrer Beschwerde erhalten.
Bei Messgeräten im Versorgungsbereich müssen Sie die sogenannte Befundprüfung bei einem Eichamt oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragen. Ein Formular stellt die EBBW-Direktion in Stuttgart oder die jeweilige Prüfstelle zur Verfügung.
Für die Befundprüfung können Ihnen möglicherweise Kosten entstehen. Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie informiert.
Fristen
Bei Verdacht auf Manipulationen oder Betrug: schnellstmögliche Nachricht an das zuständige Eichamt
Kosten
keine
Hinweis: In Streitfällen zwischen zwei Parteien kann ein Gutachter das Messgerät prüfen (Befundprüfung). Dafür entstehen Gebühren nach der Mess- und Eichgebührenverordnung.
Im Einzelfall können noch Ausbau- und Transportkosten hinzukommen. Davon können besonders Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme betroffen sein.
Die Gebühren und eventuell die Ausbau- und Transportkosten hat normalerweise die Person zu tragen, die die Befundprüfung veranlasst hat. Stellt sich dabei heraus, dass das Messgerät fehlerhaft ist, muss der Messgerätebesitzer oder die Messgerätebesitzerin die Kosten tragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Als Fertigpackung werden Produkte bezeichnet, wie z.B. Lebensmittel, Waschmittel, Schrauben vom Hersteller, die in der Fabrik in Abwesenheit des Kunden verpackt werden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg