Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen
Beschreibung
Haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung und möchten in Deutschland studieren, müssen Sie bei der Studienplatzbewerbung nachweisen, dass diese der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland besitzen, müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch ein eigenes Verfahren anerkennen lassen.
Ansprechpartner
Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd (Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd)
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Evangelische Hochschule Ludwigsburg (Evangelische Hochschule Ludwigsburg)
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Pädagogische Hochschule Weingarten (Pädagogische Hochschule Weingarten)
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Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts) (Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts))
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Universität Freiburg (Universität Freiburg)
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Rektorat) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 16:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Kollegiengebäude, Peterhof, Alte Universität) Mo 07:00 - 22:00 Uhr Di 07:00 - 22:00 Uhr Mi 07:00 - 22:00 Uhr Do 07:00 - 22:00 Uhr Fr 07:00 - 22:00 Uhr Sa 07:00 - 13:00 Uhr
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Filmakademie Baden-Württemberg GmbH (Filmakademie Baden-Württemberg GmbH)
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Zentrale Auslandskoordinationsstelle (Zentrale Auslandskoordinationsstelle)
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Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart (Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart)
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Karlsruher Institut für Technologie (KIT) (Karlsruher Institut für Technologie (KIT))
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Popakademie Baden-Württemberg GmbH (Popakademie Baden-Württemberg GmbH)
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Pädagogische Hochschule Ludwigsburg (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg)
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Pädagogische Hochschule Freiburg (Pädagogische Hochschule Freiburg)
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Pädagogische Hochschule Karlsruhe (Pädagogische Hochschule Karlsruhe)
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Pädagogische Hochschule Heidelberg (Pädagogische Hochschule Heidelberg)
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Studienkolleg Konstanz - Center for International Students (Studienkolleg Konstanz - Center for International Students)
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di geschlossen Mi 13:30 - 14:30 Uhr Do geschlossen Fr geschlossen
Kontakt
E-Mail: studienkolleg@htwg-konstanz.de
Fax: 07531 / 206-683
Telefon Festnetz: 07531 / 206-519 oder -361
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erforderliche Unterlagen
- Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland einschließlich der zugehörigen Einzelnotenlisten, z.B.:
- Matura
- Bakkalaureat
- School-Leaving-Certificate
- General Certificate of Education (GCE)
- erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse mit den zugehörigen Einzelnotenlisten (auch von Colleges oder Akademien)
- falls die Zugangsberechtigung keinen direkten Hochschulzugang ermöglicht: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht
- Bescheinigungen oder Zeugnisse einschließlich Notenliste über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und - soweit vorhanden - Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
- Nachweis der für den angestrebten Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse
- eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung
Möglicherweise müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Welche das sind, können Sie im Zulassungsantrag nachlesen.
Hinweis: Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie in Deutsch, Englisch oder Französisch einreichen. Anderssprachige Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie als amtlich beglaubigte Übersetzung in einer dieser Sprachen vorlegen. Reichen Sie Zeugnisse als amtlich beglaubigte Kopie ein, nicht als Original. Die Kopien bleiben bei den Hochschulen.
Voraussetzungen
- Nachweis des gleichwertigen Bildungsstandes
Führt Ihr Bildungsnachweis nicht direkt zu einer Hochschulzugangsberechtigung, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums eine Feststellungsprüfung bestehen. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Studium können Sie ein Studienkolleg besuchen. - Ausreichende Sprachkenntnisse
Je nach Studiengang ist das beispielsweise Deutsch oder Englisch.
Die Sprachkenntnisse müssen Sie üblicherweise durch eine Sprachprüfung nachweisen. Deutschkurse zur Vorbereitung können Sie im Heimatland, z.B. an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren, oder an deutschen Universitäten belegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind nicht getrennt. Ihre Wunschhochschule prüft Ihre Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen Ihres Verfahrens auf Zulassung zum Studium.
Bewerbungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind getrennt. Zunächst müssen Sie die Anerkennung Ihr Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse bei einer der zentral zuständigen Stellen beantragen.
War Ihr Antrag erfolgreich, können Sie in einem zweiten Schritt den Bewerbungsantrag stellen.
Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf des Verfahrens. In der Regel finden Sie die notwendigen Formulare im Internet.
Fristen
- Anträge an Universitäten und Pädagogische Hochschulen müssen rechtzeitig zu den Bewerbungsfristen zusammen mit dem Zulassungsantrag vorliegen:
- für das kommende Wintersemester: 15. Juli
- für das kommende Sommersemester: 15. Januar
Achtung: Bewerbungsfristen können an einigen Hochschulen abweichen. Informieren Sie sich über die jeweiligen Fristen und Termine auf den Internetseiten der Hochschulen.
- Anträge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- oder Musikhochschulen und an die Duale Hochschule: Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über die Fristen und Termine für Aufnahmeverfahren, Bewerbung und Zulassung.
Bearbeitungsdauer
abhängig von der prüfenden Stelle
Kosten
Informieren Sie sich bei der zuständigen Hochschule.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg