Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen

    Haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung und möchten in Deutschland studieren, müssen Sie bei der Studienplatzbewerbung nachweisen, dass diese der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist.

    Beschreibung

    Haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung und möchten in Deutschland studieren, müssen Sie bei der Studienplatzbewerbung nachweisen, dass diese der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist.

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland besitzen, müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch ein eigenes Verfahren anerkennen lassen.

    Ansprechpartner

    Für Baden-Württemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland einschließlich der zugehörigen Einzelnotenlisten, z.B.:
      • Matura
      • Bakkalaureat
      • School-Leaving-Certificate
      • General Certificate of Education (GCE)
    • erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse mit den zugehörigen Einzelnotenlisten (auch von Colleges oder Akademien)
    • falls die Zugangsberechtigung keinen direkten Hochschulzugang ermöglicht: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht
    • Bescheinigungen oder Zeugnisse einschließlich Notenliste über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und - soweit vorhanden - Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
    • Nachweis der für den angestrebten Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse
    • eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung

    Möglicherweise müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Welche das sind, können Sie im Zulassungsantrag nachlesen.

    Hinweis: Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie in Deutsch, Englisch oder Französisch einreichen. Anderssprachige Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie als amtlich beglaubigte Übersetzung in einer dieser Sprachen vorlegen. Reichen Sie Zeugnisse als amtlich beglaubigte Kopie ein, nicht als Original. Die Kopien bleiben bei den Hochschulen.

    Voraussetzungen

    • Nachweis des gleichwertigen Bildungsstandes
      Führt Ihr Bildungsnachweis nicht direkt zu einer Hochschulzugangsberechtigung, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums eine Feststellungsprüfung bestehen. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Studium können Sie ein Studienkolleg besuchen.
    • Ausreichende Sprachkenntnisse
      Je nach Studiengang ist das beispielsweise Deutsch oder Englisch.
      Die Sprachkenntnisse müssen Sie üblicherweise durch eine Sprachprüfung nachweisen. Deutschkurse zur Vorbereitung können Sie im Heimatland, z.B. an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren, oder an deutschen Universitäten belegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen

    Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind nicht getrennt. Ihre Wunschhochschule prüft Ihre Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen Ihres Verfahrens auf Zulassung zum Studium.

    Bewerbungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

    Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind getrennt. Zunächst müssen Sie die Anerkennung Ihr Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse bei einer der zentral zuständigen Stellen beantragen.

    War Ihr Antrag erfolgreich, können Sie in einem zweiten Schritt den Bewerbungsantrag stellen.

    Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf des Verfahrens. In der Regel finden Sie die notwendigen Formulare im Internet.

    Fristen

    • Anträge an Universitäten und Pädagogische Hochschulen müssen rechtzeitig zu den Bewerbungsfristen zusammen mit dem Zulassungsantrag vorliegen:
      • für das kommende Wintersemester: 15. Juli
      • für das kommende Sommersemester: 15. Januar

    Achtung: Bewerbungsfristen können an einigen Hochschulen abweichen. Informieren Sie sich über die jeweiligen Fristen und Termine auf den Internetseiten der Hochschulen.

    • Anträge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- oder Musikhochschulen und an die Duale Hochschule: Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über die Fristen und Termine für Aufnahmeverfahren, Bewerbung und Zulassung.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig von der prüfenden Stelle

    Kosten

    Informieren Sie sich bei der zuständigen Hochschule.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en