Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung

    Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Hinweise für Konstanz

    Nach Zustandekommen eines rechtswirksamen Kaufvertrages über ein Grundstück hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht.

    Beschreibung

    Hinweise für Konstanz

    Nach Zustandekommen eines rechtswirksamen Kaufvertrages über ein Grundstück hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Vorkaufsrechte (Vorkaufsrechte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Laube 24

    78462 Konstanz

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Konstanz

    Der notarielle Kaufvertrag wird in der Regel vom Notar bzw. der Notarin vorgelegt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Konstanz

    Für die Eigentumsänderung des Grundstücks im Grundbuch wird ein Negativzeugnis benötigt, mit dem bescheinigt wird, dass entweder kein Vorkaufsrecht der Gemeiner besteht oder sie dieses nicht ausübt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Konstanz

    • §§ 24 - 28 Baugesetzbuch (BauGB)
    • § 29 Wassergesetz (WG)
    • § 29 Landeswaldgesetz (LWaldG)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Konstanz

    Das Negativzeugnis wird üblicherweise durch den beurkundenden Notar bzw. die Notarin angefordert.

    Fristen

    Hinweise für Konstanz

    Zwei Monate nach Eingang des Kaufvertrages.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Konstanz

    Die Nichtausübung oder Ausübung des Vorkaufsrechtes muss innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Kaufvertrages erklärt werden.

    Kosten

    Hinweise für Konstanz

    Für die Ausstellung des Negativzeugnisses wird eine Gebühr von 40,00 € erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de