Ausbildungsdauer Verkürzung

    Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern

    Hinweise für Täferrot

    Beginn und Ende der Berufsausbildung sind im Ausbildungsvertrag festgelegt.

    Beschreibung

    Hinweise für Täferrot

    Beginn und Ende der Berufsausbildung sind im Ausbildungsvertrag festgelegt.

    Die tatsächliche Dauer der Ausbildung ergibt sich aus der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungszeit unter Berücksichtigung möglicher Verkürzungen oder Verlängerungen.

    Auszubildende können in Absprache mit ihrem Ausbildenden die Ausbildungszeit verkürzen. Die meisten zuständigen Stellen haben Grundsätze dazu erlassen.

    Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist z. B. möglich, wenn Auszubildende

    • einen höheren Bildungsabschluss haben (beispielsweise Abitur für eine Ausbildung, für die nur Mittlere Reife erforderlich war oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf) oder
    • sehr gute Leistungen zeigen.

    In Ausnahmefällen kann auf Antrag der Auszubildenden die Ausbildungszeit auch verlängert werden:

    • wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen oder
    • wenn die Ausbildung durch eine längere Krankheit unterbrochen war und das Bestehen der Abschlussprüfung deshalb fraglich ist

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Stuttgart (Rechtsanwaltskammer Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 14

    70173 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: info@rak-stuttgart.de

    Fax: 0711/22215511

    Telefon Festnetz: 0711/2221550 (Anwaltssuchservice)

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Handwerkskammer Ulm (Handwerkskammer Ulm)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olgastraße 72

    89073 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 17:30 Uhr Di 07:30 - 17:30 Uhr Mi 07:30 - 17:30 Uhr Do 07:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0731/1425-0

    Fax: 0731/1425-9000

    E-Mail: info@hwk-ulm.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Albstadtweg 9

    70567 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: (0711) 2 28 45-0

    Fax: (07 11) 2 28 45-44

    E-Mail: info@lzk-bw.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg (Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Straße 1

    89520 Heidenheim

    Postfachadresse

    Postfach 1460

    89504 Heidenheim

    Kontakt

    E-Mail: info@ostwuerttemberg.ihk.de

    Fax: 07321/324-169

    Telefon Festnetz: 07321/324-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Steuerberaterkammer Stuttgart (Steuerberaterkammer Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstrasse 33

    70174 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: mail@stbk-stuttgart.de

    Fax: 0711/61948-703

    Telefon Festnetz: 0711/61948-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21

    70565 Stuttgart

    Postfachadresse

    Postfach 80 07 09

    70507 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 904-0

    Fax: 0711 904-11190

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (Landesapothekerkammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Villastraße 1

    70190 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: info@lak-bw.de

    Fax: 0711 / 99347-45

    Telefon Festnetz: 0711 / 99347-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landesärztekammer Baden-Württemberg (Landesärztekammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstr. 40

    70597 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: info@laek-bw.de

    Fax: 0711 - 769 89 50

    Telefon Festnetz: 0711 - 769 89 0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Architektenkammer Baden-Württemberg (Architektenkammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Danneckerstraße 54

    70182 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: info@akbw.de

    Fax: 0711 / 2196-121

    Telefon Festnetz: 0711 / 2 196-135

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Notarkammer Baden-Württemberg (Notarkammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 9a

    70174 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 30 58 77 0

    Fax: 0711 30 58 77 69

    E-Mail: info@notarkammer-bw.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landestierärztekammer Baden-Württemberg (Landestierärztekammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kräherwald 219

    70193 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: info@ltk-bw.de

    Fax: 0711 - 7 228 632 - 20

    Telefon Festnetz: 0711 - 7 228 632 - 0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Täferrot

    Gegebenenfalls Nachweise, die eine Änderung der Ausbildungszeit begründen, beispielsweise:

    • Kopien von Zeugnissen
    • Kopien anderer Bildungsnachweise
    • ärztliche Atteste

    Voraussetzungen

    Hinweise für Täferrot

    Eine Verkürzung der Ausbildungszeit kann erfolgen

    • durch Anrechung berufsbezogener schulischer Vorbildungen,
    • im Einzelfall, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel auch in einer kürzeren Zeit erreicht werden kann,
    • bei einer höheren schulischen Allgemeinbildung, z.B.
      • Realschulabschluss (Dauer der Verkürzung: maximal sechs Monate),
      • Hochschul- oder Fachhochschulreife (Dauer der Verkürzung: maximal zwölf Monate).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Täferrot

    Die Verkürzung kann bereits beim Abschluss des Ausbildungsvertrags vereinbart werden. In diesem Fall werden die Zeiten und die Gründe für die Verkürzung im Ausbildungsvertrag vermerkt und alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Kopien von Zeugnissen) beigelegt.

    Sie kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nach Beginn der Ausbildung vereinbart werden. Gleiches gilt für die Verlängerung der Ausbildungszeit.

    Den Antrag sollten Sie schriftlich unter Angabe von Zeiten und Gründen sowie den erforderlichen Unterlagen einreichen. Der betriebliche Ausbildungsplan muss an die geänderte Ausbildungszeit angepasst werden.

    Anschließend erhalten Sie als Ausbildungsbetrieb und der bzw. die Auszubildende eine geänderte Eintragungsbestätigung, die die Änderung des Betriebsausbildungsvertrags wirksam macht.

    Hinweis: Aufgrund des zu ändernden Ausbildungsplans ist eine nachträgliche Verkürzung der Ausbildungszeit in der Regel nur bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres, spätestens jedoch bis zur Zwischenprüfung zu empfehlen.

    Kosten

    Hinweise für Täferrot

    Die Kosten entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Gebührenverzeichnis auf unserer Homepage.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Täferrot

    Die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist möglich, wenn die Leistungen in Betrieb und Berufsschule es rechtfertigen. Der Ausbildungsvertrag muss dafür nicht geändert werden. Der Ausbildungsvertrag wird nur dann berührt, wenn der bzw. die Auszubildende die Abschlussprüfung, zu der er bzw. sie vorzeitig zugelassen wurde, besteht, da das Ausbildungsverhältnis mit dem Tag des Bestehens der Abschlussprüfung endet.

    Der bzw. die Auszubildende kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen.

    Besteht der bzw. die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, verlängert sich die Ausbildungszeit bis zur erneuten Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de