Öffentlicher Auftrag Informationserteilung

    Öffentliche Ausschreibung

    Öffentliche Auftraggeber müssen Aufträge zur Deckung des Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen sowie zur Durchführung von Baumaßnahmen grundsätzlich öffentlich ausschreiben.

    Beschreibung

    Öffentliche Auftraggeber wie z. B. das Land und die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Aufträge zur Deckung ihres Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen sowie zur Durchführung ihrer Baumaßnahmen grundsätzlich im Rahmen von Ausschreibungen zu vergeben.

    Zuständigkeit

    An öffentliche Auftraggeber, wie zum Beispiel Kommunen, Ämter, Kreise, Land, Bund.

    Ansprechpartner

    Amt Langballig

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderende 1

    24977 Langballig

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04636 880(Zentrale)

    Fax: 04636 8850(Zentrale)

    E-Mail: amt.langballig@langballig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachdienst Recht und Zentrale Vergabestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Flensburger Straße 7

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4621 87-0

    E-Mail: zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Öffentliche Ausschreibungen müssen veröffentlicht werden. Die meisten öffentlichen Auftraggeber verwenden dazu eine eigene Internetseite.  Aktuelle Ausschreibungen sind auch auf service.bund.de zu finden.
    Ausschreibungen oberhalb bestimmter Schwellenwerte müssen im Supplement des Amtsblattes der Europäischen Union (SIMAP) veröffentlicht werden.
    Aus den Veröffentlichungen geht hervor, welche Antragsunterlagen erforderlich sind, wo und wie diese abgefordert werden können und welche Kosten gegebenenfalls anfallen.

    Formulare

    Die erforderlichen Formulare sind in den Vergabeunterlagen zu der jeweiligen Ausschreibung zu finden. Einige öffentliche Auftraggeber haben zusätzlich entsprechende Formulare auf ihren Internetseiten zum Herunterladen eingestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Aktuelle Ausschreibungen und Bekanntmachungen zu vergebenen Aufträgen finden Sie auf der Service-Plattform des Bundes.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Vergabe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de