Öffentliche Ausschreibung
Öffentliche Auftraggeber müssen Aufträge zur Deckung des Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen sowie zur Durchführung von Baumaßnahmen grundsätzlich öffentlich ausschreiben.
Beschreibung
Öffentliche Auftraggeber wie z. B. das Land und die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Aufträge zur Deckung ihres Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen sowie zur Durchführung ihrer Baumaßnahmen grundsätzlich im Rahmen von Ausschreibungen zu vergeben.
Zuständigkeit
An öffentliche Auftraggeber, wie zum Beispiel Kommunen, Ämter, Kreise, Land, Bund.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Plön - Vergabestelle, Benchmarking
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
14.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Gemeinde Bönebüttel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Die Gemeinde Bönebüttel ist mit der Stadt Neumünster eine Verwaltungsgemeinschaft eingegangen. Die Stadt Neumünster nimmt (mit wenigen Ausnahmen wie z.B. Kfz-Angelegenheiten) alle relevanten Leistungen für die Gemeinde wahr.
Detaillierte Informationen zum Leistungsspektrum der Stadt Neumünster inklusive Ansprechpartnern, Adressen etc. finden Sie auf der Homepage der Stadt Neumünster im Bereich: Bürgerservice – Dienstleistungen A bis Z.
erforderliche Unterlagen
Öffentliche Ausschreibungen müssen veröffentlicht werden. Die meisten öffentlichen Auftraggeber verwenden dazu eine eigene Internetseite. Aktuelle Ausschreibungen sind auch auf service.bund.de zu finden.
Ausschreibungen oberhalb bestimmter Schwellenwerte müssen im Supplement des Amtsblattes der Europäischen Union (SIMAP) veröffentlicht werden.
Aus den Veröffentlichungen geht hervor, welche Antragsunterlagen erforderlich sind, wo und wie diese abgefordert werden können und welche Kosten gegebenenfalls anfallen.
Formulare
Die erforderlichen Formulare sind in den Vergabeunterlagen zu der jeweiligen Ausschreibung zu finden. Einige öffentliche Auftraggeber haben zusätzlich entsprechende Formulare auf ihren Internetseiten zum Herunterladen eingestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Aktuelle Ausschreibungen und Bekanntmachungen zu vergebenen Aufträgen finden Sie auf der Service-Plattform des Bundes.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Vergabe