Öffentlicher Auftrag Informationserteilung

    Öffentliche Ausschreibung

    Öffentliche Auftraggeber müssen Aufträge zur Deckung des Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen sowie zur Durchführung von Baumaßnahmen grundsätzlich öffentlich ausschreiben.

    Beschreibung

    Öffentliche Auftraggeber wie z. B. das Land und die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Aufträge zur Deckung ihres Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen sowie zur Durchführung ihrer Baumaßnahmen grundsätzlich im Rahmen von Ausschreibungen zu vergeben.

    Zuständigkeit

    An öffentliche Auftraggeber, wie zum Beispiel Kommunen, Ämter, Kreise, Land, Bund.

    Ansprechpartner

    Investitionen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinter den Höfen 2

    23758 Oldenburg in Holstein

    Amtsverwaltung Oldenburg i.H.

    Hausanschrift

    Teichstraße 12

    23775 Großenbrode

    Bürgerbüro Außenstelle Großenbrode

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr außerdem Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode: Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +494361 4937 41

    Fax: 04361 4937-20

    Telefon Festnetz: +494361 4937 33

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Aufträge, öffentlicher Auftrag, Vergabestelle, Vergabewesen

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Öffentliche Ausschreibungen müssen veröffentlicht werden. Die meisten öffentlichen Auftraggeber verwenden dazu eine eigene Internetseite.  Aktuelle Ausschreibungen sind auch auf service.bund.de zu finden.
    Ausschreibungen oberhalb bestimmter Schwellenwerte müssen im Supplement des Amtsblattes der Europäischen Union (SIMAP) veröffentlicht werden.
    Aus den Veröffentlichungen geht hervor, welche Antragsunterlagen erforderlich sind, wo und wie diese abgefordert werden können und welche Kosten gegebenenfalls anfallen.

    Formulare

    Die erforderlichen Formulare sind in den Vergabeunterlagen zu der jeweiligen Ausschreibung zu finden. Einige öffentliche Auftraggeber haben zusätzlich entsprechende Formulare auf ihren Internetseiten zum Herunterladen eingestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Aktuelle Ausschreibungen und Bekanntmachungen zu vergebenen Aufträgen finden Sie auf der Service-Plattform des Bundes.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Vergabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English