Öffentliche Rechtsberatung
Wenn Sie eine Rechtsberatung oder Rechtsauskunft benötigen, können Sie sich in der Regel an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung wenden.
Beschreibung
Zahlreiche Kommunen bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Rechtsberatung oder Rechtsauskunft an.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg in Holstein - Fachbereich 2 - Sachbereich 20 - Ordnungsamt, Meldeamt, Gewerbeamt, Fundbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Auf dem Markt
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Stadtkasse Oldenburg i. H.
Empfänger: Stadtkasse Oldenburg i. H.
IBAN: DE46 2135 2240 0051 0008 59
BIC: NOLADE21HOL
Bankinstitut: Sparkasse Holstein
erforderliche Unterlagen
Vorhandener Schriftverkehr zum Anliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es kann eine Verwaltungsgebühr anfallen. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Verbraucherschutz und -recht finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. in Kehl.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
ÖRA