• Schashagen (Landkreis Ostholstein, Schleswig-Holstein)
Petition Prüfung

Petition / Petitionsausschuss

Zur Behandlung von Petitionen (Bitten und Beschwerden von Bürger/innen) hat der Schleswig-Holsteinische Landtag einen Petitionsausschuss eingerichtet.

Beschreibung

Artikel 17 Grundgesetz räumt jedermann das Recht ein, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat zur Behandlung von Bitten und Beschwerden – Petitionen – zur Wahrung von Rechten gegenüber staatlichen Stellen des Landes den Petitionsausschuss eingerichtet. Dieser hat außerdem die Aufgabe, die Vertrauenspersonen von Volksinitiativen nach Artikel 41 der Landesverfassung anzuhören.

Der Petitionsausschuss versteht sich als Anwalt gegen Ungerechtigkeit, Benachteiligung und ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen.

Mit einer Petition können unmittelbar beim Landtag Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und Anregungen zur Gesetzgebung gegeben werden. Die Petition ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf, auf den jederzeit zurückgegriffen werden kann, nicht nur, wenn sonst kein rechtliches Gehör gefunden wurde.

Zuständigkeit

An den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Ansprechpartner

Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Petitionsausschuss

Adresse

Hausanschrift

Düsternbrooker Weg 70

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

Kontakt

E-Mail: petitionsausschuss@landtag.ltsh.de

Telefon Festnetz: +49 431 988-1011

Fax: +49 431 988-1017

Version

Technisch erstellt am 09.06.2011

Technisch geändert am 27.09.2012

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Das ist einzelfallabhängig und liegt im Ermessen derjenigen, die sich an den Petitionsausschuss wenden (Petenten). Es ist sinnvoll, der Petition eine Kopie der beanstandeten Verwaltungsentscheidung beziehungsweise des beanstandeten Bescheides beizufügen.

Formulare

Eine Petition muss schriftlich abgefasst werden, Name und Anschrift des Adressaten erkennen lassen und eigenhändig unterschrieben sein. Ein Formular zum Einreichen einer Petition steht zur Verfügung unter:

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Keine – aber das Verfahren vor dem Petitionsausschuss hat keine aufschiebende Wirkung und kann die gegen behördliche Entscheidungen zulässigen Rechtsbehelfe und Rechtsmittel wie Widerspruch und Klage nicht ersetzen. Die dafür geltenden Fristen müssen unabhängig vom Petitionsverfahren gewahrt werden.

Kosten

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Der Petitionsausschuss kann keine gerichtlichen Entscheidungen oder privatrechtlichen Angelegenheiten prüfen.
Weitere Informationen zum Petitionsausschuss finden Sie auf den Seiten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 09.06.2011

Technisch geändert am 17.12.2024

Stichwörter

Eingabenausschuss

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020