Ausländer- und Integrationsbeauftragte Bekanntgabe

    Ausländer- und Integrationsbeauftragte Bekanntgabe

    Unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderer.

    Beschreibung

    Es gibt in Schleswig-Holstein eine übergreifende, unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer. Ein Hauptanliegen ist daneben die Förderung der gesellschaftlichen Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer und Aussiedlerinnen und Aussiedler.
    Das Angebot des Beauftragten umfasst die

    • Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutionen,
    • Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit,
    • Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren,
    • Stellungsnahme zu politischen Konzepten und Programmen,
    • Kooperation mit den im Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsbereich tätigen Einrichtungen, insbesondere mit Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden, und auf deren Wunsch die Koordination sowie die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten in diesem Bereich Zuwanderung und Flüchtlinge.

    Weitere Informationen siehe auch https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb und https://www.facebook.com/zuwanderungsbeauftragtersh

    Zuständigkeit

    An die Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

    Ansprechpartner

    Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Karolinenweg 1

    24105 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-1291

    Fax: +49 431 988-1293

    Telefon Festnetz: +49 431 988-1290

    Telefon Festnetz: +49 431 988-1292

    E-Mail: fb@landtag.ltsh.de

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Alle Unterlagen, die das ausländerrechtliche Verfahren betreffen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen (FlüBeauftrG SH).

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Beauftragte wird nicht tätig, soweit die Härtefallkommission des Landes, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten oder der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder Schleswig-Holsteinischen Landtages mit der Angelegenheit befasst sind oder in der Vergangenheit befasst waren.

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Migration, Flüchtlingsbeauftragter, Asylbeauftragter

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de