Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
Beschreibung
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 195,00 EUR jährlich (130,00 EUR für das erste, 65,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Soziales, Kinder, Jugend und Senioren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Fax: +40 40 71002-580
Bankverbindung
Stadt Glinde
Empfänger: Stadt Glinde
IBAN: DE31 2135 2240 0170 1002 51
BIC: NOLADE21HOL
Bankinstitut: Sparkasse Holstein
Stadt Glinde
Empfänger: Stadt Glinde
IBAN: DE96 2005 0550 1398 1209 96
BIC: HASPDEHHXXX
Bankinstitut: Hamburger Sparkasse
Stadt Glinde
Empfänger: Stadt Glinde
IBAN: DE96 2004 0000 0561 4680 00
BIC: COBADEHHXXX
Bankinstitut: Commerzbank AG
Stadt Glinde
Empfänger: Stadt Glinde
IBAN: DE06 2001 0020 0020 8812 03
BIC: PBNKDEFF200
Bankinstitut: Postbank
Weitere Informationen
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/
Stichwörter
Sozialamt, Sozialhilfe
Kreis Stormarn - Fachdienst 35 - Eingliederungshilfe für - 352 Eingliederungshilfe für Kinder u. Jugendliche
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: vor Gebäude B
Anzahl: 20
Gebühren: nein
ZOB
Bus: -
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04531 160-1796
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 28 ff Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
§ 27a i.V.m. §§ 34 ff und § 42 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII)
§§ 2f Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Kosten
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
Schulausstattung, Wohngeldempfänger, Schulbedarf, Hartz IV, hartz 4, Bildungspaket, Teilhabe, Hort, Schülermonatskarte, Kindergeld, Fahrkosten, ALG 2, Arbeitslosengeld, Mahlzeit, Vereinsbeitrag, Ausflüge, Lernförderung, Wohngeld, Nachhilfe, Fahrtkosten, Teilhabepaket, Kinderzuschlag, arbeitslos, Jobcenter, Sozialhilfe, Mittagsverpflegung, Klassenfahrt, Sozialgeld, Mittagessen, Bildungsleistung, Arbeitslosengeld II, ALG II, Musikunterricht, Schulausflug, Familienkasse, Bildungsförderung, Bildung, Sportverein, Musikschule