Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
Beschreibung
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 195,00 EUR jährlich (130,00 EUR für das erste, 65,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).
Hinweise für Segeberg: Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Damit alle Kinder mitmachen können!
Nicht alle Menschen haben monatlich gleich viel Geld zur Verfügung. Es ist daher sehr wichtig, dass jedes Kind - egal wie arm oder reich seine Eltern sind - am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne ausgegrenzt zu werden.
- Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen?
- Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten?
- Ihr Kind braucht Nachhilfe?
- Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel?
Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen:
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch als Bildungspaket bezeichnet.
Wann habe ich einen Anspruch auf die Leistungen?
Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV oder Sozialgeld),
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungen,
- Wohngeld und
- Kinderzuschlag.
Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, berät Sie die für Sie zuständige Kommune oder das Jobcenter.
Wo stelle ich einen Antrag?
- Sie suchen zurzeit eine Arbeit und erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
- Bekommen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe, dann beantragen Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Ihrer Stadt- oder Amtsverwaltung über das Landesportal.
Landesportal-ZuFiSH: Leistungen beantragen
Weitere Informationen und Dokumente
Die Antragsformulare erhalten Sie auf dieser Website oder bei Ihren Beratungsstellen vor Ort.
- Allgemeine Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche im Kreis Segeberg PDF-Datei: (249 kB)
- Bescheinigung der Schule / Kindertageseinrichtung über eine mehrtägige Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen einen Ausflug der Schule / Kindertageseinrichtung (Formular und Merkblatt) PDF-Datei: (48 kB)
- Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung PDF-Datei: (36 kB)
- Bildung und Teilhabe (Antrag auf Leistungen) PDF-Datei: (118 kB)
- Bildungskarte (Flyer) PDF-Datei: (1.6 MB)
- Bildungskarte (Fragen und Antworten) PDF-Datei: (136 kB)
- Bildungskarte (Kurzübersicht über häufig gestellte Fragen) PDF-Datei: (135 kB)
Ob Sportvereine, Theatergruppen, Kindergärten, Schulen oder Nachhilfelehrer (Leistungserbringer): Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der "Bildungs Karte" ermöglichen.
Nutzung der "Bildungs Karte" durch den LeistungserbringerMit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine sogenannte "Bildungs Karte". Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Schulen, Volkshochschulen und so weiter) über das Online-System der "Bildungs Karte" den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.
- "Bildungs Karte": Kurzanleitung für den Leistungserbringer PDF-Datei: (PDF, 655 kB)
- "Bildungs Karte": Leitfaden für die Registrierung auf der Bildungskarte PDF-Datei: (PDF, 513 kB)
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Erreichbarkeit
Dienstags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr können Sie sich bei Frau Hagemeister telefonisch melden. Schreiben Sie auch gerne eine E-Mail.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt Bornhöved - SG 3.5: Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten Mo. 13.30 - 17.30 Uhr Mi., Do. und Fr. 08.30 - 12.00 Uhr Weitere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Sonderöffnungszeiten für Eheschließungen Eheschließungen sind an folgenden Tagen möglich: Mo. bis Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Mo. bis Do. 14.00 - 16.30 Uhr Termine für Eheschließungen können im Standesamt vereinbart werden.
Kontaktperson
Frau Daniela Fronk
Postanschrift
Am Markt 3
24610 Trappenkamp
Telefon Festnetz: 04323 9077-20
Fax: 0431 9886801070
E-Mail: daniela.fronk@amt-bornhoeved.de
Frau Natascha Schlichting
Frau Ann-Kathrin Koppelin (stellvertretende Fachbereichsleitung)
Postanschrift
Am Markt 3
24610 Trappenkamp
Telefon Festnetz: 04323 907746
Frau Natalie Geburzi
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04323 9077-34
Jobcenter Kreis Segeberg - Standort Bad Segeberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4551 9083-0
Internet
Jobcenter Kreis Segeberg - Standort Kaltenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4191 722-0
Internet
Jobcenter Kreis Segeberg - Standort Norderstedt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 529-520
Internet
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 28 ff Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
§ 27a i.V.m. §§ 34 ff und § 42 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII)
§§ 2f Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Kosten
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
Ausflüge, Klassenfahrt, Bildungsförderung, Sportverein, Fahrtkosten, Jobcenter, Kindergeld, ALG 2, ALG II, arbeitslos, Mittagsverpflegung, hartz 4, Familienkasse, Sozialhilfe, Schulbedarf, Hartz IV, Bildungspaket, Bildungsleistung, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Teilhabepaket, Musikschule, Mahlzeit, Fahrkosten, Schulausflug, Schülermonatskarte, Bildung, Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Hort, Wohngeldempfänger, Schulausstattung, Vereinsbeitrag, Nachhilfe, Mittagessen, Lernförderung, Teilhabe, Musikunterricht, Arbeitslosengeld
Metainformation
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