Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen

    Sofern Sie eine einkommensschwache Familie sind, können Ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzung eine Förderung für die Teilhabe an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten bekommen.

    Beschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person beziehungsweise als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 195,00 EUR jährlich (130,00 EUR für das erste, 65,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. 
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Spezialisierung

    An wen muss ich mich wenden?

    Bei Beziehern

    • von Arbeitslosengeld II- oder Sozialgeldleisungen an das zuständige Jobcenter
    • von Sozialhilfe-, Wohngeld-, Kinderzuschlagsleistungen oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz an Ihr zuständiges Sozialamt vor Ort oder den Fachdienst Soziale Leistungen des Kreises.
    • von Kinderzuschlagsleistungen können vorübergehend auch Anträge an die Familienkasse Bad Oldesloe gerichtet werden. Anschrift: Familienkasse Bad Oldesloe, Sandkamp 3, 23843 Bad Oldesloe, Kontaktdaten: Fax: 04531 / 167366, E-Mail: familienkasse-badoldesloe@arbeitsagentur.de. Diese leitet Ihren Antrag an den Kreis weiter. 

    Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt. So kommen sie direkt und zielgenau den Kindern zugute. Mit der Bezahlung haben die Familien in der Regel nichts zu tun.

    An wen muss ich mich wenden?

    Bei Beziehern

    • von Arbeitslosengeld II- oder Sozialgeldleisungen an das zuständige Jobcenter
    • von Sozialhilfe-, Wohngeld-, Kinderzuschlagsleistungen oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz an Ihr zuständiges Sozialamt vor Ort oder den Fachdienst Soziale Leistungen des Kreises.
    • von Kinderzuschlagsleistungen können vorübergehend auch Anträge an die Familienkasse Bad Oldesloe gerichtet werden. Anschrift: Familienkasse Bad Oldesloe, Sandkamp 3, 23843 Bad Oldesloe, Kontaktdaten: Fax: 04531 / 167366, E-Mail: familienkasse-badoldesloe@arbeitsagentur.de. Diese leitet Ihren Antrag an den Kreis weiter. 

    Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt. So kommen sie direkt und zielgenau den Kindern zugute. Mit der Bezahlung haben die Familien in der Regel nichts zu tun.

    Ansprechpartner

    FD Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Gülzower Straße 1

    21493 Schwarzenbek

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag:  -geschlossen- Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine nach vorheriger Terminvereinbarung. Aufgrund personeller Engpässe ist das Bürgerbüro statt am Donnerstagnachmittag nur am Montagnachmittag von 14.00 bis 17.30 Uhr erreichbar. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04151 8422-14

    E-Mail: sozialamt@amt-schwarzenbek-land.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2022

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag.
    • Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. 
    • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
    • Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. 
    • Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
    • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch erstellt am 19.05.2011

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Stichwörter

    Nachhilfe, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schulausflug, Sozialgeld, Bildungspaket, hartz 4, Bildung, Ausflüge, Schülermonatskarte, Teilhabepaket, Hartz IV, Kindergeld, Schulausstattung, Musikunterricht, arbeitslos, Jobcenter, Kinderzuschlag, Familienkasse, Schulbedarf, Sozialhilfe, Sportverein, Fahrkosten, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, ALG 2, Hort, Mahlzeit, Mittagessen, ALG II, Musikschule, Fahrtkosten, Bildungsförderung, Teilhabe, Vereinsbeitrag, Wohngeldempfänger, Bildungsleistung, Wohngeld, Klassenfahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    Metainformation