Begrüßungsgeld
Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende, Studentinnen und Studenten.
Beschreibung
Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
Ansprechpartner
Amt Kropp-Stapelholm
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Auf dem Marktplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Kropp Schule/ZOB
Linien:- Bus: 676
- Bus: 771
- Bus: 678
- Bus: 681
- Bus: 725
- Bus: 726
- Bus: 772
- Bus: 774
- Bus: 680
- Bus: 677
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse Kropp
Empfänger: Gemeindekasse Kropp
IBAN: DE32 2175 0000 0040 0119 51
BIC: NOLADE21NOS
Bankinstitut: Nord-Ostesee-Sparkasse
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- gültiger Studienausweis,
- Mietvertrag.
Fristen
Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein