Begrüßungsgeld
Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende, Studentinnen und Studenten.
Beschreibung
Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
Ansprechpartner
Amt Kropp-Stapelholm
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Auf dem Marktplatz
Gebühren: nein
Haltestelle: Kropp Schule/ZOB
Bus: 678
Bus: 680
Bus: 774
Bus: 676
Bus: 726
Bus: 772
Bus: 771
Bus: 725
Bus: 677
Bus: 681
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
  Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr , 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04624 72-0
Fax: 04624 72-50
E-Mail: info@amt-ks.de
De-Mail: info@amtks.sh-kommunen.de-mail.de
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse Kropp
Empfänger: Gemeindekasse Kropp
IBAN: DE32 2175 0000 0040 0119 51
BIC: NOLADE21NOS
Bankinstitut: Nord-Ostesee-Sparkasse
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- gültiger Studienausweis,
- Mietvertrag.
Fristen
Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein