Begrüßungsgeld
Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende, Studentinnen und Studenten.
Beschreibung
Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Hinweise für Harrislee: Begrüßungsgeld
Die Gemeinde Harrislee zahlt kein Begrüßungsgeld. Neubürgerinnen und Neubürger erhalten bei der Anmeldung in der Abteilung Bürgerservice/Pass- und Meldewesen aber einen Beutel mit Informationsmaterialien.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
Ansprechpartner
Gemeinde Harrislee - Abteilung Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags: 08:00-13:00 Uhr dienstags: 08:00-13:00 und 14:30-16:30 Uhr mittwochs: 14:30-17:30 Uhr donnerstags: 08:00-13:00 Uhr freitags: 08:00-12:00 Uhr Empfohlen wird, dass Bürgerinnen und Bürger alle Anliegen, die eine persönliche Vorsprache im Bürgerhaus nicht erfordern, schriftlich, per Telefon, über die vorhandenen Online-Antragsassistenten, per E-Mail oder per Telefax erledigen.
Kontakt
Kontaktperson
Beeke Frenzen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- gültiger Studienausweis,
- Mietvertrag.
Fristen
Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein