Begrüßungsgeld
Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende, Studentinnen und Studenten.
Beschreibung
Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
Ansprechpartner
Gemeinde Sylt - Fachdienst 3.4 Sozialzentrum / Jobcenter
Adresse
Hausanschrift
Maybachstraße 2
25980 Sylt
OT Westerland Im Hause der Nord-Ostsee-Sparkasse (Sparkassengebäude)
Parkplatz: Parkplatz Nord-Ostsee Sparkasse "Maybachstraße 2"
Gebühren: ja
ÖPV - Bus - Haltestelle: "Stadtmitte"
Bus: Linie: 1
Bus: Linie: 3
ÖPV - Stadtbus - Haltestelle "Friedrichstraße, Ost"
Bus: Linie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04651 851-710
E-Mail: empfang.sz@gemeinde-sylt.de
Stichwörter
Job, Jobcenter, Jobsuche, Kommunaler Sozialdienst, Sozialamt, Sozialberatung, Sozialdienst, Soziale Hilfen, Sozialhilfe, Wohngeld
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- gültiger Studienausweis,
- Mietvertrag.
Fristen
Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein