Begrüßungsgeld Auszahlung

    Begrüßungsgeld

    Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende, Studentinnen und Studenten.

    Beschreibung

    Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sylt - Fachdienst 3.4 Sozialzentrum / Jobcenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Maybachstraße 2

    25980 Sylt

    OT Westerland Im Hause der Nord-Ostsee-Sparkasse (Sparkassengebäude)

    Parkplatz: Parkplatz Nord-Ostsee Sparkasse "Maybachstraße 2"
    Gebühren: ja

    ÖPV - Bus - Haltestelle: "Stadtmitte"

    Bus: Linie: 1

    Bus: Linie: 3


    ÖPV - Stadtbus - Haltestelle "Friedrichstraße, Ost"

    Bus: Linie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr nur für Berufstätige Fr. 08:00 - 12:30 Uhr Hinweis: Da aktuell nur Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich sind, nehmen Sie bitte bei Bedarf Kontakt mit der jeweiligen Sachbearbeitung auf.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04651 851-710

    E-Mail: empfang.sz@gemeinde-sylt.de

    Stichwörter

    Job, Jobcenter, Jobsuche, Kommunaler Sozialdienst, Sozialamt, Sozialberatung, Sozialdienst, Soziale Hilfen, Sozialhilfe, Wohngeld

    Version

    Technisch erstellt am 29.04.2010 (von: Bernd Neumann)

    Technisch geändert am 02.05.2024 (von: Scotti, Norman)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis,
    • gültiger Studienausweis,
    • Mietvertrag.

    Fristen

    Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2011 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)