Begrüßungsgeld
Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende, Studentinnen und Studenten.
Beschreibung
Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Links zum Antrag und zur Richtlinie
Antragsberechtigt sind eingeschriebene Studierende der Christian-Albrechts-Universität, der Fachhochschule Kiel, der Muthesius Kunsthochschule und der Wirtschaftsakademie Kiel (WAK) sowie Auszubildende, Berufsfachschülerinnen und -schüler und Fachschülerinnen und -schüler, die nach Kiel gezogen sind um hier ihre Ausbildung machen. Die Antragsteller müssen Ihren Wohnsitz frühestens drei Monate vor Studien- bzw. Ausbildungsbeginn nach Kiel verlegt haben und dort mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sein. Der Anspruch besteht nur, sofern die Antragsteller bis zum folgenden 31. März durchgehend in Kiel gemeldet sind.
Die Höhe des Begrüßungsgeldes beträgt einmalig 100,- Euro und gilt als eigenes Einkommen.
Antragsformulare werden im Rathaus vorgehalten. Der Antrag kann auch heruntergeladen und ausgedruckt werden (s.u.).
Sofern die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen (siehe unten stehende Hinweise: Welche Unterlagen brauche ich?), erfolgt die Auszahlung des Begrüßungsgeldes bei der Anmeldung im Rathaus.
Gemäß § 17 Bundesmeldegesetz sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Die Vereinbarung eines Termins ist fristwahrend. Besteht nach Prüfung der Unterlagen ein Anspruch auf das Begrüßungsgeld, wird der Betrag dort sofort ausgezahlt.
In den Stadtteilbürgerämtern ist keine Auszahlung des Begrüßungsgeldes möglich. Antragsformulare werden im Rathaus vorgehalten. Der Antrag kann auch heruntergeladen und ausgedruckt werden (s.u.). Zum Auszahlungstermin ist er ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.
Antragsberechtigt sind eingeschriebene Studierende der Christian-Albrechts-Universität, der Fachhochschule Kiel, der Muthesius Kunsthochschule und der Wirtschaftsakademie Kiel (WAK) sowie Auszubildende, Berufsfachschülerinnen und -schüler und Fachschülerinnen und -schüler, die nach Kiel gezogen sind um hier ihre Ausbildung machen. Die Antragsteller müssen Ihren Wohnsitz frühestens drei Monate vor Studien- bzw. Ausbildungsbeginn nach Kiel verlegt haben und dort mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sein. Der Anspruch besteht nur, sofern die Antragsteller bis zum folgenden 31. März durchgehend in Kiel gemeldet sind.
Die Höhe des Begrüßungsgeldes beträgt einmalig 100,- Euro und gilt als eigenes Einkommen.
Antragsformulare werden im Rathaus vorgehalten. Der Antrag kann auch heruntergeladen und ausgedruckt werden (s.u.).
Sofern die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen (siehe unten stehende Hinweise: Welche Unterlagen brauche ich?), erfolgt die Auszahlung des Begrüßungsgeldes bei der Anmeldung im Rathaus.
Gemäß § 17 Bundesmeldegesetz sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Die Vereinbarung eines Termins ist fristwahrend. Besteht nach Prüfung der Unterlagen ein Anspruch auf das Begrüßungsgeld, wird der Betrag dort sofort ausgezahlt.
In den Stadtteilbürgerämtern ist keine Auszahlung des Begrüßungsgeldes möglich. Antragsformulare werden im Rathaus vorgehalten. Der Antrag kann auch heruntergeladen und ausgedruckt werden (s.u.). Zum Auszahlungstermin ist er ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten
Aktuelles
In unsere  Spontansprechstunde täglich (außer mittwochs) von 9 - 12 Uhr können Sie derzeit nur für die folgenden Angelegenheiten kommen: Abgelaufene Ausweisdokumente Reise steht bevor Verlust von Ausweisdokumenten Bitte melden Sie sich bei uns am Empfang. Neu: Früh-Terminsprechstunde täglich 7.30 - 9 Uhr außer mittwochs.  Termine für die Früh-Terminsprechstunde können am Vortag morgens ab 7.30 Uhr Termine für den nächsten Tag (freitags für den folgenden Montag) reserviert werden unter  www.kiel.de/terminvereinbarung . Es gibt Anliegen, für die Sie keinen Termin benötigen (Sofort-Service). Bitte melden Sie sich bei den aufgelisteten Angelegenheiten während der Öffnungszeiten direkt vorne am Tresen. Abgabe der Unterlagen zur  Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung (kiel.de) (falls dies online für Sie nicht möglich ist oder Sie aus dem Ausland zuziehen) Wohnsitz abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen Ausgabe von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen Führungszeugnis beantragen  -  auch online mö glich:  www.fuehrungszeugnis.bund.de/   Sie brauchen dazu die eID-Funktion Ihres Ausweises. Ausstellung von Meldebescheinigung und Aufenthaltsbescheinigung Ausstellung Lebensbescheinigungen für die Rententräger Auszahlung von Begrüßungsgeld, wenn Sie bereits angemeldet sind. Mitteilung der  Steuer-Identifikationsnummer  -  auch online möglich Ausstellung von Untersuchungs-Berechtigungsscheinen für die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Änderung von Personalausweisen und Kfz-Scheinen nach erfolgter Ummeldung Ausgabe von Fischereimarken Während der Spontansprechstunden (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr) ist mit einem hohen Andrang zu rechnen. Es wird empfohlen, die Schnellschalter-Angelegenheiten außerhalb der Spontansprechstunden wahrzunehmen! Familiensprechstunde: Eltern mit schulpflichtigen Kindern stehen am Dienstag zwischen 14 und 16 Uhr besondere Termine zur Verfügung .  Die Termine können Sie ausschließlich telefonisch unter  0431 901-904  vereinbaren.   Urkundenprüfung : Für alle Anliegen, bei denen eine Überprüfung ausländischer Personenstandsurkunden notwendig ist, buchen Sie bitte über die Telefonnummer 0431/901-904 einen Termin. Bei einer Buchung über das Terminportal können wir eine Bearbeitung leider nicht immer garantieren.
Adresse
Hausanschrift
Fleethörn 9
24103 Kiel
Standort Rathaus. Gebühren können am Kassenautomaten bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Selbstbedienungsterminal für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften nur im Rathaus vorhanden Den Zugang zum Aufzug erreichen Sie vom Rathausplatz aus.
Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6
Gebühren: ja
Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100
Gebühren: ja
alle Hauptlinien
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 16:00 Uhr   Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr   Mittwoch geschlossen   Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr  Freitag 07:30 - 12:00 Uhr  Hinweis: Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Informationen zur Terminvergabe und Stornierung von Terminen)
Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)
Fax: +49 431 901-62716
E-Mail: ema@kiel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- gültiger Studienausweis,
- Mietvertrag.
Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Links zum Antrag und zur Richtlinie
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen alle mit, damit Sie nur einmal ins Einwohnermeldeamt zu kommen brauchen:
- Antrag (siehe untenstehenden Link)
- Ein gültiges Ausweisdokument
- Wohnungsgeberbestätigung (siehe untenstehenden Link)
- Studierende: Nachweis über den Beginn des Studiums in Kiel und - sofern das Studium bereits begonnen wurde - einen aktuellen Studienausweis
- Berufsfachschüler*innen und Fachschüler*innen: Nachweis über den Beginn der Ausbildung von der Berufsschule beziehungsweise Fachschule,
- Auszubildende: gültiger Ausbildungsvertrag und - sofern die Ausbildung bereits begonnen wurde - eine aktuelle Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes
Den Mietvertrag müssen Sie in Kiel nicht vorlegen!
Sollten Sie sich bereits online angemeldet haben, so sprechen Sie bitte erst vor, wenn Ihnen die Meldebescheinigung vorliegt.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen alle mit, damit Sie nur einmal ins Einwohnermeldeamt zu kommen brauchen:
- Antrag (siehe untenstehenden Link)
- Ein gültiges Ausweisdokument
- Wohnungsgeberbestätigung (siehe untenstehenden Link)
- Studierende: Nachweis über den Beginn des Studiums in Kiel und - sofern das Studium bereits begonnen wurde - einen aktuellen Studienausweis
- Berufsfachschüler*innen und Fachschüler*innen: Nachweis über den Beginn der Ausbildung von der Berufsschule beziehungsweise Fachschule,
- Auszubildende: gültiger Ausbildungsvertrag und - sofern die Ausbildung bereits begonnen wurde - eine aktuelle Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes
Den Mietvertrag müssen Sie in Kiel nicht vorlegen!
Sollten Sie sich bereits online angemeldet haben, so sprechen Sie bitte erst vor, wenn Ihnen die Meldebescheinigung vorliegt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Links zum Antrag und zur Richtlinie
Die aktuelle Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung einer Zuwendung für Studierende, Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und -schüler in Kiel
finden Sie unter dem nachfolgenden Link
Die aktuelle Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung einer Zuwendung für Studierende, Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und -schüler in Kiel
finden Sie unter dem nachfolgenden Link
Fristen
Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.
Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Links zum Antrag und zur Richtlinie
In Kiel müssen Sie nach der Anmeldung durchgehend bis zum folgenden 31. März mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet bleiben und dies bei Antragstellung schriftlich versichern.
In Kiel müssen Sie nach der Anmeldung durchgehend bis zum folgenden 31. März mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet bleiben und dies bei Antragstellung schriftlich versichern.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Links zum Antrag und zur Richtlinie
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein