Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV Abnahme

    Nachweis der Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen

    Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis erforderlich.

    Beschreibung

    Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis nach der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich.

    Es gibt verschiedene Arten der Sachkunde:

    • die umfassende Sachkunde
    • die eingeschränkte Sachkunde ohne Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
    • eingeschränkte Sachkunde für Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
    • die eingeschränkte stoffspezifische Sachkunde

    Die Sachkunde kann durch Ablegen einer Prüfung erworben werden.

    Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.

    Zuständigkeit

    Für Personen mit Wohnsitz oder Unternehmen mit Sitz beziehungsweise Niederlassungen in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Umwelt die zuständige Prüfungsbehörde. Anfragen können Sie an chemikalien@lfu.landsh.de richten.

    Eine Liste anerkannter Prüfungseinrichtungen ist über den untenstehenden Link abrufbar.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr Freitag von 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4347 704-116

    Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

    E-Mail: poststelle.flintbek@lfu.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.

    Die Durchführung der Prüfung orientiert sich an den Regelungen der Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung und dem "Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder für die Sachkundeprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung"

    Fristen

    Je nach Bedarf werden verschiedene Prüfungstermine pro Jahr von der anerkannten Prüfungseinrichtung angeboten.

    Beim Landesamt für Umwelt gibt es keine festen Prüfungstermine. Diese werden nach Absprache vereinbart.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 5 Werktage

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr zwischen 50,00 und 250,00 Euro gemäß der Tarifstelle 2.3.2.4 der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das Landesamt für Umwelt. Die Kosten für die Abnahme der Sachkundeprüfung durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung sind dort zu erfragen.: Verwaltungsgebühr ab 50.00 EUR bis 250.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und hat unter anderem die Aufgabe, einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorzubereiten. Sie stellt einen Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung zur Verfügung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein am 18.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Chemikalien-Verbotsverordnung, Inverkehrbringen Chemikalien, ChemVerbotsV, Abgabe Chemikalien, Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV, Sachkundenachweis Chemikalien

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English