Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis erforderlich.
Beschreibung
Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis nach der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich.
Es gibt verschiedene Arten der Sachkunde:
- die umfassende Sachkunde
- die eingeschränkte Sachkunde ohne Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
- eingeschränkte Sachkunde für Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
- die eingeschränkte stoffspezifische Sachkunde
Die Sachkunde kann durch Ablegen einer Prüfung erworben werden.
Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.
Zuständigkeit
Für Personen mit Wohnsitz oder Unternehmen mit Sitz beziehungsweise Niederlassungen in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Umwelt die zuständige Prüfungsbehörde. Anfragen können Sie an chemikalien@lfu.landsh.de richten.
Eine Liste anerkannter Prüfungseinrichtungen ist über den untenstehenden Link abrufbar.
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr Freitag von 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.
Die Durchführung der Prüfung orientiert sich an den Regelungen der Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung und dem „Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder für die Sachkundeprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung“
Fristen
Je nach Bedarf werden verschiedene Prüfungstermine pro Jahr von der anerkannten Prüfungseinrichtung angeboten.
Beim Landesamt für Umwelt gibt es keine festen Prüfungstermine. Diese werden nach Absprache vereinbart.
Bearbeitungsdauer
3 bis 5 Werktage
Kosten
Es fällt eine Gebühr zwischen 50,00 und 250,00 Euro gemäß der Tarifstelle 2.3.2.4 der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das Landesamt für Umwelt. Die Kosten für die Abnahme der Sachkundeprüfung durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung sind dort zu erfragen.: Verwaltungsgebühr ab 50.0 EUR bis 250.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und hat unter anderem die Aufgabe, einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorzubereiten. Sie stellt einen Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung zur Verfügung.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein am 18.12.2023
Stichwörter
Abgabe Chemikalien, Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV, Chemikalien-Verbotsverordnung, Sachkundenachweis Chemikalien, Inverkehrbringen Chemikalien, ChemVerbotsV