Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen Zertifizierung

    Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen

    Unternehmen, die Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren oder warten, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen eine Zertifizierung.

    Beschreibung

    Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase. Sie regelt, dass im Zusammenhang mit der europäischen Durchführungsverordnung Unternehmen, welche Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, vornehmen, zertifiziert sein müssen.

    Die zuständige Behörde zertifiziert die Unternehmen, wenn diese nachweisen können, dass sie über

    • ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
    • die erforderliche gerätetechnische Ausstattung

    verfügen.

    Zuständigkeit

    Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umwelt Dezernat 79 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 4347 704-602

    Telefon Festnetz: +49 4347 704-370

    Telefon Festnetz: +49 4347 704-290

    E-Mail: chemikalien@lfu.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag auf Unternehmenszertifizierung
    • Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen

    Formulare

    Das Antragsformular wird auf Anfrage durch das Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellt.

    Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)

    Dezernat 79 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    E-Mail: chemikalien@lfu.landsh.de

    Tel.: 04347/704-290 oder -370

    Fax: 04347/704-602

    Voraussetzungen

    • Ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) 
    • Erforderliche gerätetechnische Ausstattung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Unternehmenszertifizierung zusammen mit den Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen beim Landesamt für Umwelt ein.
    • Das Landesamt für Umwelt prüft innerhalb von 3 Monaten Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
    • Die Zertifizierung wird Ihnen nach abgeschlossener Überprüfung übermittelt und Sie können mit der Tätigkeit beginnen.

    Fristen

    Vor Aufnahme der Tätigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate

    3 Monate

    Kosten

    Gebühr ab 50.00 EUR bis 1000.00 EUR

    Gebühr ab 50.00 EUR bis 1000.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein am 27.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    fluorierte Treibhausgase, Klimaanlage Zertifizierung, Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Wärmepumpen Zertifizierung, Chemikalien Klimaschutzverordnung, Kälteanlage Zertifizierung, Wartung Wärmepumpe, zertifiziert, Unternehmen Zertifizierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de