Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Unternehmen, die Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren oder warten, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen eine Zertifizierung.
Beschreibung
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase. Sie regelt, dass im Zusammenhang mit der europäischen Durchführungsverordnung Unternehmen, welche Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, vornehmen, zertifiziert sein müssen.
Die zuständige Behörde zertifiziert die Unternehmen, wenn diese nachweisen können, dass sie über
- ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
- die erforderliche gerätetechnische Ausstattung
verfügen.
Zuständigkeit
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt Dezernat 79 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 4347 704-602
Telefon Festnetz: +49 4347 704-370
Telefon Festnetz: +49 4347 704-290
E-Mail: chemikalien@lfu.landsh.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Unternehmenszertifizierung
- Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen
Formulare
Das Antragsformular wird auf Anfrage durch das Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellt.
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)
Dezernat 79 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
E-Mail: chemikalien@lfu.landsh.de
Tel.: 04347/704-290 oder -370
Fax: 04347/704-602
Voraussetzungen
- Ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung)
- Erforderliche gerätetechnische Ausstattung
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission vom 17. November 2015
- Verordnung (EG) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
Rechtsbehelf
Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Unternehmenszertifizierung zusammen mit den Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen beim Landesamt für Umwelt ein.
- Das Landesamt für Umwelt prüft innerhalb von 3 Monaten Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
- Die Zertifizierung wird Ihnen nach abgeschlossener Überprüfung übermittelt und Sie können mit der Tätigkeit beginnen.
Fristen
Vor Aufnahme der Tätigkeit.
Bearbeitungsdauer
3 Monate
3 Monate
Kosten
Gebühr ab 50.00 EUR bis 1000.00 EUR
Gebühr ab 50.00 EUR bis 1000.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein am 27.09.2023
Stichwörter
Chemikalien Klimaschutzverordnung, Klimaanlage Zertifizierung, fluorierte Treibhausgase, Wärmepumpen Zertifizierung, zertifiziert, Wartung Wärmepumpe, Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Unternehmen Zertifizierung, Kälteanlage Zertifizierung