Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
Wenn Sie als gewerbetreibende Person zu kennzeichnende Stoffe oder Gemische verkaufen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) gilt für das Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Chemikalien und legt Bedingungen für die Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen fest.
Erlaubnis gemäß ChemVerbotsV: Wenn Sie gewerbsmäßig Stoffe oder Gemische, die gemäß Anlage 2 Eintrag 1 der ChemVerbotsV zu kennzeichnen sind, an die breite Öffentlichkeit abgeben, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr Freitag von 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis (Sachkundezeugnis und gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung)
- Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei Behörden
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Nachweis der Sachkunde gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung vorweisen
- Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Unternehmen erhalten die Erlaubnis, wenn sie in jeder Betriebsstätte, in der Stoffe oder Gemische gemäß
der ChemVerbotsV abgegeben oder bereitgestellt werden, Personen beschäftigen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie erhalten das Antragsformular für die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde.
Fristen
Vor Aufnahme der Tätigkeit.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.)
Kosten
Es wird eine Gebühr zwischen 75,00 Euro und 1.000,00 Euro gemäß Tarifstelle 2.3.2.1 der Landesverordnung über Verwaltungs-gebühren erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt das Landesamt für Umwelt.: Verwaltungsgebühr ab 75.00 EUR bis 1000.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es wird keine Erlaubnis benötigt, wenn ausschließlich an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgegeben werden soll. Dann reicht eine Anzeige gemäß ChemVerbotsV aus. Zuständige Behörde für die Entgegennahme und Prüfung der Anzeige ist das Landesamt für Umwelt.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein am 02.02.2024
Stichwörter
Inverkehrbringen Chemikalien, Erlaubnis ChemVerbotsV, Anzeige ChemVerbotsV, ChemVerbotsV, Abgabe Chemikalien, Chemikalien-Verbotsverordnung