Osterfeuer Genehmigung
Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
Ansprechpartner
Amt Horst-Herzhorn - Ordnungsamt- Umwelt, Feuerschutz, Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Amtsparkplatz
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Amt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer