Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer: Anmeldung

    Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

    Beschreibung

    In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

    Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Amt Bornhöved - SG 3.3: Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 3

    24610 Trappenkamp

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten Mo. 13.30 - 17.30 Uhr Mi., Do. und Fr. 08.30 - 12.00 Uhr Weitere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Sonderöffnungszeiten für Eheschließungen Eheschließungen sind an folgenden Tagen möglich: Mo. bis Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Mo. bis Do. 14.00 - 16.30 Uhr Termine für Eheschließungen können im Standesamt vereinbart werden.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Maifeuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de