Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer: Anmeldung

    Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

    Beschreibung

    In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

    Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Amt Bad Bramstedt-Land

    Adresse

    Hausanschrift

    König-Christian-Straße 6

    24576 Bad Bramstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Terminvereinbarungen auch außerhalb dieser Zeiten möglich!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4192 2009-0

    Fax: +49 4192 2009-999

    E-Mail: info@amt-bad-bramstedt-land.de

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Bad Bramstedt-Land

    Empfänger: Amt Bad Bramstedt-Land

    IBAN: DE42 2003 0000 0086 0564 08

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Maifeuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de