Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
Ansprechpartner
Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hamburger Straße
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hamburger Straße
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Henstedt-Ulzburg
Linien:- Regionalbahn: A1, A2, A3
- Bus: 196, 293, 616, 6541, 7141
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4193 963-0(Sprechzeiten siehe Öffnungszeiten)
Fax: +49 4193 963-190
E-Mail: ordnung@henstedt-ulzburg.de
Kontaktperson
Frau Marquis
Telefon Festnetz: +49 4193 963-312
E-Mail: ordnung@henstedt-ulzburg.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer