Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer: Anmeldung

    Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

    Beschreibung

    In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

    Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)

    Ansprechpartner

    Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    24558 Henstedt-Ulzburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hamburger Straße
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hamburger Straße
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausplatz
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathausplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Henstedt-Ulzburg
      Linien:
      • Regionalbahn: A1, A2, A3
      • Bus: 196, 293, 616, 6541, 7141

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4193 963-0(Sprechzeiten siehe Öffnungszeiten)

    Fax: +49 4193 963-190

    E-Mail: ordnung@henstedt-ulzburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Maifeuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English